Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Riesige Hanfplantage im Sensebezirk: 18 Monate Haft für Hofbesitzer

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Hat der Angeklagte bei der Aufzucht der Hanfpflanzen geholfen oder nicht? Diese Frage stand im Zentrum der Verhandlung.
Corinne Aeberhard/a

Das Kantonsgericht schickt einen Sensler Hofbesitzer 18 Monate ins Gefängnis, nachdem auf seinem Hof eine grosse Hanfplantage gefunden worden war. Der Mann hatte vor Gericht jedoch beteuert, sein Mieter und nicht er habe diese betrieben.

Es war eine für die Schweiz ungewöhnlich grosse Anlage, die Polizisten 2016 auf einem Hof im Sensebezirk fanden: Mehr als 1300 erntereife Hanfpflanzen gediehen dort. Doch wer war verantwortlich für den Betrieb dieser Plantage? Der vorbestrafte Besitzer des Hofs oder sein Mieter?

Mit dieser Frage hatte sich 2019 bereits das Strafgericht des Sensebezirks beschäftigt, am Montag war es nun das Kantonsgericht. Denn der Hofbesitzer hat das Urteil des ersten Gerichts angefochten. Dieses hatte den Hofbesitzer zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten  und einer Busse von 200 Franken verurteilt. Zudem widerrief es den bedingten Vollzug einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, zu welcher der Mann 2014 verurteilt worden war.

Der Hofbesitzer kann die Sache mit dem Hanf offenbar nicht lassen: Am Montag kam er direkt aus dem Freiburger Zentralgefängnis ans Gericht. Er sitzt in Untersuchungshaft, weil er einem Bekannten im Waadtland geholfen haben soll, eine Hanfplantage zum Laufen zu bringen – im Glauben, dass es sich um legalen Hanf handelte, wie er beteuerte. Die Untersuchung zu diesem Fall läuft noch. Zunächst ging es um die Plantage, die 2016 aufflog.

Hatte er das Know-how?

Der Mieter des Hofbesitzers erhielt damals eine bedingte Freiheitsstrafe. Er focht das Urteil nicht an. Er war aber an der Verhandlung vor dem Kantonsgericht trotzdem anwesend – als Zeuge. Als Zeuge sei er verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, sagte Gerichtspräsident Markus Ducret. Ob er das verstehe? Der Mieter bejahte. Und er beteuerte wie vor zwei Jahren, dass er der Hauptverantwortliche sei für die Plantage.

Richter Ducret blieb skeptisch. Er wies den Mieter auf Ungereimtheiten in seinen Aussagen hin und fragte, ob er überhaupt über das Wissen verfügt habe, um so eine Anlage allein zu betreiben. «Ich gärtnere gerne. Und viel Wissen habe ich aus dem Internet», so der Mieter. Die Ungereimtheiten in seinen Aussagen seien auf den Druck zurückzuführen, unter dem er damals gestanden habe.

Diese Aussage deckte sich mit den Aussagen des Hofbesitzers vor Gericht. Dieser sagte, er habe zunächst gesagt, dass er der Hauptverantwortliche sei, weil er Angst gehabt habe, dass seinem Mieter die Kinder weggenommen würden. Später habe er diese Aussage zurückgezogen – weil er tatsächlich nichts damit zu tun gehabt habe. Er habe seinem Mieter nicht geholfen. «Es hat mich nicht gekümmert, was er gemacht hat.»

Haft statt Freispruch

Der Anwalt des Angeklagten, André Clerc, berief sich auf die Unschuldsvermutung und forderte einen Freispruch. Man könne nicht einfach davon ausgehen, dass die ersten Aussagen der beiden die richtigen seien und jene danach nicht stimmten. Er wies zudem auf ein Bundesgerichtsurteil hin, das für den Fall eines Widerrufs einer zuvor ausgesprochenen bedingten Strafe eine Gesamtstrafe vorsieht. Eine solche habe das Strafgericht des Sensebezirks 2019 nicht ausgesprochen.

Staatsanwalt Markus Julmy dagegen forderte vom Gericht, das Urteil der ersten Instanz zu bestätigen. Es sei klar, dass der Mieter keine Ahnung vom Hanfanbau gehabt habe und die Anlage nicht allein habe betreiben können. «Wer solche Entlastungszeugen hat, braucht keine Belastungszeugen», so Julmy.

Die Richter am Kantonsgericht folgten grundsätzlich der Einschätzung des Staatsanwalts. Die Befragung vor Kantonsgericht habe keine neuen Erkenntnisse gebracht, schreiben sie in ihrer Urteilsbegründung. Allerdings geben sie Clerc bei der Forderung nach einer Gesamtstrafe recht. Sie verurteilten den Hofbesitzer unter Einbezug der Strafe von 2014 zu einer Gesamtstrafe; diese umfasst eine unbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie eine Busse von 200 Franken wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema