Vier Schiffe erlitten 2012 bei einem Brand im Hafen von Cheyres Totalschaden. Zwei Männer stehen nun vor dem Strafgericht des Seebezirks. Der Vorwurf: Ein 38-jähriger Mann soll seinen 47-jährigen Bekannten angestiftet haben, Feuer in seinem eigenen Schiff sowie im benachbarten Schiff eines weiteren Bekannten zu legen. Die Angeklagten müssen sich für weitere Straftaten verantworten (siehe FN vom 19. November).
Staatsanwältin Liliane Hauser schilderte den mutmasslichen Anstifter als Mann, der das Geld mit vollen Händen ausgab, seinen luxuriösen Lebensstil aber nicht finanzieren konnte. So war der 38-Jährige laut Hauser gar nicht imstande, sich die Hafengebühren für seinen Katamaran zu leisten. Als er das Schiff und den Bootsplatz erwarb, sei er zudem masslos überschuldet gewesen. Er wollte, so Hauser, mit dem Brand einen Totalschaden seines und des benachbarten Schiffes erreichen. Die Beweggründe, einen solchen Schaden anzurichten, erläuterte die Staatsanwältin aber nicht näher.
Hauser forderte für die Anstiftung zur Brandstiftung sowie weitere Delikte eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Verteidiger Elias Moussa warf der Anklage erhebliche Lücken in der Beweisführung vor. So sei insbesondere die Rolle des zweiten Bootsbesitzers ungenügend geklärt.
Finanzielle Gründe
Der Angeklagte hatte ausgesagt, im Auftrag des zweiten Bootsbesitzers gehandelt zu haben, was ihm eine zusätzliche Anklage wegen falscher Anschuldigung eingebracht hat. Weil sich die Angeklagten in diesem Punkt widersprachen, geht die Staatsanwaltschaft von der Unschuld des zweiten Besitzers aus. Gemäss Moussa kann die Staatsanwaltschaft aber nicht überzeugend darlegen, welches Interesse der 38-Jährige an einem Totalschaden der beiden Boote hatte, zumal er nicht des Versicherungsbetrugs angeklagt ist. Er geht davon aus, dass die Anstiftung vom zweiten Bootsbesitzer ausgegangen war. Sein Mandant sei folglich wegen Gehilfenschaft und nicht wegen Anstiftung zu verurteilen. Für die übrigen Delikte, namentlich mehrfachen Betrug, forderte Moussa grossmehrheitlich Freisprüche. Er will eine bedingte Strafe von maximal zwei Jahren.
Der 47-Jährige wiederum soll den Brand laut Anklage aus finanziellen Gründen gelegt haben. Schliesslich habe ihm sein Bekannter mehrere Tausend Franken Belohnung und ein Auto versprochen. Der Angeklagte foutiere sich zudem um Gesetze. Sein Verteidiger Pierre-Henri Gapany war mit einem Schuldspruch wegen Brandstiftung und weiterer Delikte einverstanden. Für verschiedene andere Delikte wie den vorgeworfenen Einbruch oder Zechprellerei verlangte er einen Freispruch. Die Strafe solle einen bedingten Freiheitsentzug von 18 Monaten nicht überschreiten.
Die Urteile werden voraussichtlich am Mittwochabend verkündet.