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Ruedi Vonlanthens Angriff auf die Lehrer

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Grossrat Rudolf Vonlanthen (FDP, Giffers) hat eine Motion eingereicht, in der er verlangt, dass eine Berufskategorie nicht mehr dem Grossen Rat angehören darf: die Lehrpersonen der öffentlichen Primar- und Sekundarschule.

Der Vorstoss erfolgt kurz nachdem das Kantonsgericht entschieden hat, dass die Co-Schulleiterin Eliane Aebischer für die SP in den Grossen Rat einziehen darf. Die Erziehungsdirektion hatte der frisch gewählten Düdinger Grossrätin beschieden, ihr Amt als Co-Schulleiterin sei nicht kompatibel mit dem Grossratsmandat. Dagegen reichte sie Beschwerde ein (FN vom 17. 11.).

Gemäss dem geltenden kantonalen Gesetz darf bereits jetzt nicht jede Person im Kantonsparlament Einsitz nehmen. Dies betrifft kantonale Generalsekretäre, Dienstchefs und Amtsvorsteher, Mitarbeiter der Staatskanzlei, Mitglieder des Polizeikommandos oder Kader von Betrieben, an denen der Kanton mindestens 50 Prozent Anteile besitzt.

Im Vorstoss, der gestern zur Bearbeitung an den Staatsrat weitergeleitet wurde, kritisiert Vonlanthen, dass das heutige Gesetz unklar sei und zu viel Interpretationsspielraum lasse. «Dass in Härtefällen sogar Gerichte entscheiden, und nicht der betroffene Arbeitgeber, kann nicht der Wille des Gesetzgebers sein», heisst es in der Begründung.

Absenzen kritisiert

Vonlanthen begründet seinen Vorstoss vor allem mit zwei Argumenten. Zum einen zeigt sich der FDP-Grossrat besorgt, dass der Unterricht unter dem politischen Mandat leide. Der Lehrerberuf erfordere vollen Einsatz der Lehrpersonen, die ihre Arbeit «gewissenhaft, beruflich kompetent und loyal zum Arbeitgeber, zu den Eltern und den Schülerinnen und Schülern» verrichten müssen. «Die regelmässigen Absenzen sind für alle Beteiligten nicht ideal und für eine gute Ausbildung nicht förderlich», schreibt der FDP-Grossrat. Von den rund 40 Halbtagen Abwesenheit würden 30 durch den Staat zusätzlich entschädigt, und es entstehe Mehrarbeit für die Vertretung der Lehrperson.

Zum anderen äussert Vonlanthen die Meinung, dass die meisten der «politisierenden Lehrpersonen» sich nicht loyal verhalten würden und so Interessenskonflikte entstünden: «In Leserbriefen kritisieren sie die Vorstösse im Grossen Rat, geisseln die Andersdenkenden und fordern die Stimmbürger auf, richtig, das heisst in ihrem Sinne, zu wählen.»

«Ich kann Vonlanthens Argumentation absolut nicht nachvollziehen», sagt die Murtner Lehrerin und SVP-Grossrätin Katharina Thalmann. «In der Kantonsverfassung ist ausdrücklich vorgesehen, dass alle Staatsangestellte, die nicht in einer Kaderfunktion sind, in den Grossen Rat gewählt werden können.»

Thalmann selber ist zusätzlich noch Gemeinderätin; sie habe deshalb bewusst ein Teilpensum gewählt, um die Mehrarbeit bewältigen zu können. «So ist ein politisches Mandat absolut möglich und keinesfalls unverträglich mit den Interessen der Schule oder der Eltern», sagt sie. «Auch bei einer Kaderperson eines KMU müsste man sich fragen, wie verträglich das Grossratsmandat mit dem Beruf ist. Letztendlich muss das jede Person für sich selber entscheiden», so Katharina Thalmann.

Den Grossen Rat abschaffen?

«Das ist Wahnsinn», entfährt es Jacqueline Häfliger, Präsidentin der Lehrerinnen und Lehrer Deutschfreiburg, als sie durch die FN von der Motion in Kenntnis gesetzt wird. «Da müsste man gleich den Grossen Rat abschaffen.»

Den Argumenten Vonlanthens kann Häfliger nichts abgewinnen. «Dass ein Beruf vollen Einsatz verlangt: Ist das in der Privatwirtschaft nicht auch so?», fragt sie.

Sie habe noch nie gehört, dass ein politisches Mandat einer Lehrperson Probleme bereitet habe. «Die Lehrperson muss sich entsprechend organisieren.» Häfliger nennt das Beispiel des Grossrats und Präsidenten des Dachverbands der Freiburger Lehrerschaft Gaétan Emonet (SP), der sein Berufspensum auf 50 Prozent beschränkt.

Jacqueline Häfliger ist vielmehr der Meinung, dass eine Lehrperson in den Grossen Rat positive Inputs einbringe: «Es braucht in der Politik Personen mit Bodenhaftung und Wissen, wie es auf dem Terrain läuft. Beispielsweise wussten die Lehrpersonen im Grossen Rat beim Schulgesetz und dem Sonderpädagogikgesetz genau, was die Umsetzung im Klassenzimmer bedeutet.» Bezüglich der Loyalität fragt Häfliger: «Ist der auferlegte Maulkorb für Lehrpersonen wirklich im Sinne des Staates? Ich mache mir Sorgen um die Demokratie.»

«Schweizweit einmalig»

In den meisten Kantonen können Lehrpersonen ins Kantonsparlament gewählt werden. Dies sagt Beat Zemp, Zentralpräsident des Dachverbandes Lehrerinnen und Lehrer Schweiz, auf Anfrage der FN. Die einzigen Ausnahmen seien Kantone, in denen Gymnasiallehrer als Kantonsangestellte einer solchen Einschränkung unterliegen, so Zemp. Bei den Lehrpersonen der obligatorischen Schule käme dies nicht infrage, weil diese von Gemeinden angestellt würden.

«Der Totalausschluss einer ganzen Berufsgruppe ist meines Wissens in der Schweiz noch nie vorgekommen. Würde Freiburg diesen Schritt gehen, wäre es ein Präzedenzfall. Da müsste man ja auch andere Kantonsangestellte wie Krankenschwestern ausschliessen.»

Beat Zemp ist der Meinung, dass ein demokratisches Recht eingeschränkt würde. «Einen solchen Entscheid würde unser Verband wohl anfechten.»

Online-Umfrage: Sollen Lehrpersonen nicht mehr in den Grossen Rat dürfen?

Rudolf Vonlanthen

«Andere akzeptieren die Entscheide»

Rudolf Vonlanthen, gibt es einen Auslöser für Ihre Motion?

Bis 2001 durften Staatsangestellte generell nicht in den Grossen Rat gewählt werden. Man hat dann dies geändert. Aber was nun rund um die kantonalen Wahlen passiert ist, kann ich nicht tolerieren. Da geben Lehrer via Leserbriefe Wahlempfehlungen ab, und eine Co-Schulleiterin akzeptiert die Weisung ihres Arbeitgebers einfach nicht.

Sie verlangen die Einschränkung aber nur für Primar- und OS-Lehrer, nicht für Schulleiter und Lehrer höherer Schulen. Warum nicht?

Es gab auch schon Fälle, wo Grossräte Schuldirektor wurden. Sie haben dann von sich aus auf das Mandat im Parlament verzichtet. Ich habe mich auf die obligatorische Schule konzentriert, weil die Schüler da ja nicht entscheiden können, in welche Schule und zu welchem Lehrer sie gehen.

Man könnte die Forderung auch auf andere Kantonsangestellte ausweiten?

Ja. Aber diese akzeptieren die Entscheide ihrer Arbeitgeber. Zum Beispiel Polizisten sind loyal, das ist ein Fakt.

Also richtet sich der Gegenstand Ihrer Motion nicht gegen die Funktion der Lehrpersonen?

Nein, der Vorstoss hat mit dem Berufsstand und den Personen zu tun, die diesen Beruf ausüben.

uh

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