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Rugo wegen übler Nachrede verurteilt

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Vor gut einem Jahr hat der Freiburger Generalrat Claudio Rugo von der Künstlerpartei auf Facebook eine Nachricht veröffentlicht. Er kritisierte darin die Verantwortlichen der städtischen Pensionskasse und schrieb dann von «zahlreichen Mobbingfällen» in der Stadtverwaltung. Er nannte zwar nicht den Namen dessen, der für die angeblichen Mobbingfälle verantwortlich sein soll, doch war erkennbar, dass er den ehemaligen Dienstchef der städtischen Schulen meinte. Rugo warf ihm vor, er habe seine Stelle nur dank Vetternwirtschaft erhalten und sprach auch von dessen Krankheit.

Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft Rugo – der für den National- und Ständerat kandidiert – wegen übler Nachrede verurteilt. Bei seiner Einvernahme hat Rugo laut Strafbefehl nicht bereut, den Kommentar geschrieben zu haben, da er «keine Lügen» enthalte. Generalstaatsanwalt Fabien Gasser hält fest: «Der Kommentar wurde mit einem einzigen Ziel veröffentlicht: Er sollte schaden.» Damit diene er nicht dem öffentlichen Interesse und könne nicht als politischer Kommentar eingestuft werden. Gasser verurteilt Rugo zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen; die Bewährungsfrist dauert drei Jahre. Laut Strafbefehl ist eine längere Bewährungsfrist angebracht – weil Rugo «eine eher mangelhafte Einsicht» gezeigt habe. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 200 Franken bezahlen.

njb

 

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