Autor: URS HAENNI
Freiburg Zwischen 747000 und 370 000 Franken hat der Kanton Freiburg über die letzten vier Jahren an Bussen wegen Steuerhinterziehung einkassiert. Die fakturierten Bussen waren gar noch etwas höher. Einige Beträge hat die Steuerverwaltung aber als uneinbringlich angesehen.
Für den Staatsrat sind die Steuerbussen allerdings kein gutes Geschäft. Er schätzt, dass die « Gewinnmarge» durch Bussenbeträge aufgrund des Aufwandes für die Untersuchung von Hinterziehungsfällen «klein, wenn nicht inexistent» sei.
Busse hängt vom Ort ab
Diese Zahlen veröffentlicht der Staatsrat in der Antwort auf eine schriftliche Anfrage von Grossrätin Erika Schnyder (SP). Schnyder hatte wissen wollen, warum Gemeinden nicht wie der Kanton Steuerbussen aussprechen können. Das kantonale Gesetz über die Gemeindesteuern sei nicht mit Bundesrecht harmonisiert worden, kritisierte Schnyder. In seiner Antwort erklärt der Staatsrat, dass ein zentralisiertes Vorgehen Gleichbehandlung gewährleiste.
Die Busse für Steuerhinterziehung entspreche dem Betrag der hinterzogenen Steuer. Insofern würde die Busse in einer steuergünstigen Gemeinde wie Greng geringer ausfallen als beim gleichen Vergehen in Oberschrot.
Die Hände gebunden
Im zweiten Teil ihrer Anfrage hatte die SP-Grossrätin wissen wollen, warum geschiedene Väter mit über 18-jährigen Kindern in Ausbildung die Kinderzusatzrente versteuern und Unterhaltsbeiträge nicht abziehen können. Dies würde das steuerbare Einkommen dieser Väter künstlich aufblähen. Der Staatsrat antwortete, dass ihm in diesem Fall durch die Bundesgesetzgebung und einen Bundesgerichtsentscheid die Hände gebunden seien.