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Sachschaden vorgetäuscht und aufgeflogen

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Wird einem Fahrzeug ein Schaden zugefügt, so springt vielfach eine Versicherung ein, um den Halter finanziell zu unterstützen. Das wusste auch ein 27-jähriger Mann, als er Ende Mai eine Strafanzeige gegen unbekannt einreichte, weil er angeblich Schäden an seinem Fahrzeug festgestellt hatte. Nach genaueren Untersuchungen stellte die Kantonspolizei jedoch fest, dass die Beschreibung des Schadens durch den Betroffenen nicht mit den tatsächlichen Schäden am Fahrzeug übereinstimmte. Deshalb stellte sie den Fahrzeughalter im Juni erneut zur Rede. Dieses Mal erzählte der Mann den Behörden den wahren Hintergrund des Sachschadens: An einer Kreuzung im waadtländischen Bex musste er aufgrund eines entgegenkommenden Fahrzeugs rückwärtsfahren und beschädigte dabei eine kleine Mauer.

Mittels eines Strafbefehls hat die Freiburger Staatsanwaltschaft den Mann nun verurteilt: wegen Fahrerflucht, Falschinformation der Behörden sowie wegen des Versuchs, durch Fehlinformationen an Versicherungsleistungen zu kommen. Sie büsste ihn mit einem Betrag von 400 Franken und mit einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 110 Franken. ma

 

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