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Sattel-Buvette erhält die Bewilligung zur provisorischen Nutzung nicht

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Der Betreiber der Sattel-Buvette oberhalb von Jaun darf die Terrasse und den Parkplatz nicht provisorisch nutzen.

Die Terrasse und der Parkplatz vor der Sattel-Buvette sind rechtswidrig. Das hat das Kantonsgericht Freiburg letzten Sommer bestätigt. Die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (Rimu) entschied aber, dass die beiden Bauten nicht sofort abgerissen werden müssen. Der Betreiber der Sattel-Buvette, Ronald Moura, hat deshalb beim Staatsrat und der Rimu ein Gesuch gestellt, um die Flächen provisorisch nutzen zu dürfen. Wie die Rimu nun mitteilt, hat sie im Namen des Staatsrats entschieden: Das Gesuch ist abgeschlagen. 

Der Betreiber müsse dafür sorgen, dass der Parkplatz von keinem Fahrzeug genutzt werden könne. Die Rimu habe «klar festgehalten, dass die Nutzung von Parkplatz und Terrasse auch während des Aufschubs verboten bleibe», schreibt sie. Wann die Terrasse und der Parkplatz beseitigt werden müssen, ist noch nicht klar. Denn die Rimu möchte die Pläne der Gemeinde Jaun abwarten. Zur Diskussion steht, dass das Gebiet bei der Buvette zur touristischen Zone deklariert wird (die FN berichteten). Damit könnte sich auch die Situation des Parkplatzes beispielsweise ändern.

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