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Sattelschlepper fuhr auf ein Auto auf

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Das Auto wartete auf der Hauptstrasse in Düdingen darauf, in die Industriestrasse abzubiegen, als der Fahrer eines Sattelschleppers das stillstehende Auto übersah und darauf auffuhr. Der Autofahrer und die Beifahrerin wurden bei diesem Unfall am 15. April 2014 verletzt (die FN berichteten); laut Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft sind die Verletzungen als einfache Körperverletzung zu qualifizieren.

Nach dem Unfall wurde der Sattelschlepper geprüft. Dabei stellte sich heraus, dass er um 1785 Kilogramm oder fast zehn Prozent überladen war. Die Überlast auf der Antriebsachse betrug netto 1546 Kilogramm oder gut 13 Prozent. Die Kantonspolizei Freiburg stellte zudem fest, dass der Lenker des Sattelschleppers die vorgeschriebenen Lenkpausen nicht immer eingehalten hatte.

Körperverletzung

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den Fahrer nun wegen fahrlässiger Körperverletzung, der Verletzung von Verkehrsregeln und der Übertretung der Chauffeurverordnung zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Die Strafe der gemeinnützigen Arbeit wurde bedingt ausgesprochen; weil der Lenker des Sattelschleppers aber bereits 2012 wegen ähnlichen Vergehen verurteilt worden war, läuft die Probezeit über vier Jahre–eine lange Zeit, wie es im Strafbefehl heisst. njb

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