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«Schade, dass wir hier keine Friedenspfeife rauchen können»

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«Ich will, dass meine Ehre wiederhergestellt wird.» Jean-Claude Henguely, Gründer der 2014 Konkurs gegangenen Jazz Parade, hatte gestern vor dem Polizeirichter des Saanebezirks ein genaues Ziel vor Augen. Er hatte die Jazz Parade während 25 Jahren in der Stadt Freiburg organisiert und gab dann seine Funktionen im Trägerverein ab. Unter der Leitung eines neuen Vorstands sollte das Festival im Juli 2014 in Marly stattfinden, auf dem ehemaligen Ilford-Gelände. Henguely fungierte als technischer und künstlerischer Leiter. In letzter Minute sagte der Oberamtmann des Saanebezirks den Anlass aus Sicherheitsgründen ab, und der Vorstand entliess Henguely. Präsident Bernard Berset sagte, Henguely habe Geld der Jazz Parade in seine eigenen Taschen gesteckt und sei ein Betrüger. Der Vorstand – darunter Mediensprecher Max Jendly – warf Henguely unter anderem Vertragsbruch, Vertrauensmissbrauch und «offensichtliche Fehler» vor.

Ehemalige Freunde

Daraufhin hagelte es Klagen: Henguely beschuldigte zahlreiche Vorstandsmitglieder und die Anwältin des Trägervereins der üblen Nachrede und Verleumdung. Diese reagierten ebenfalls mit Klagen – und so standen gestern die zwei ehemaligen Freunde Jean-Claude Henguely und Max Jendly sowie Yannick Aubry vor dem Richter.

Unter der Leitung des sehr geduldigen José Rodriguez fanden Jendly, Aubry und Henguely zu einem aussergerichtlichen Vergleich: Sie zogen die gegenseitigen Klagen zurück. Jendly und Aubry haben zudem unterschrieben, dass sie ihre Aussagen von 2014 in den Medien unter Zeitdruck gemacht hätten, ohne sicher zu sein, alle triftigen Elemente in Betracht gezogen zu haben; dies sei bedauerlich. Damit zeigte sich Henguely zufrieden. Der Jazzpianist und Komponist Jendly sagte nach seiner Unterschrift im Gerichtssaal: «Schade, dass wir hier keine Friedenspfeife rauchen können.»

Drei Klagen noch offen

Gegen drei andere Personen will Henguely weiterhin gerichtlich vorgehen. Die Staatsanwaltschaft hatte zu mehreren seiner Klagen Einstellungsverfügungen oder Nichteintretensentscheide erlassen. In drei Fällen hat Henguely Rekurs eingelegt; hier wird das Kantonsgericht entscheiden. Doch auch Henguely selber muss noch auf ein Urteil warten: Zwar haben Jendly und Aubry ihre Klagen wegen Drohung zurückzogen, doch es bleiben Anklagen wegen versuchter Nötigung, eines Offizialdelikts; der Richter muss diesem Delikt nachgehen. Fabien Morand, der Pflichtverteidiger Henguelys, legte dar, dass sein Mandant niemanden genötigt habe. Er habe den Vereinspräsidenten Bernard Berset und Mediensprecher Jendly nur dazu aufgefordert, den Arbeitern auf dem Festival-Gelände ihren Lohn auszuzahlen. «Und das wollten sie ja sowieso tun.» Eine Nötigung liege aber nur vor, wenn jemand dazu gebracht werde, etwas zu tun, das er nicht wollte. Morand plädierte auf Freispruch.

Rodriguez gibt sein Urteil nächsten Dienstag bekannt.

Chronologie

Grosser Streit statt Festival

Nach 25 Jahren in Freiburg sollte das Festival Jazz Parade im Juli 2014 erstmals in Marly stattfinden. Der Trägerverein musste die Ausgabe aber kurzfristig absagen: Der Oberamtmann des Saanebezirks zog seine Bewilligung wegen Sicherheitsmängeln zurück. Danach kam es zum Eklat. Der Vorstand warf dem Jazz-Parade-Gründer Jean-Claude Henguely vor, seinen Pflichten als künstlerischer und technischer Leiter nicht nachgekommen zu sein. Der Verein ging Konkurs und zeigte Henguely wegen Veruntreuung an. Die Staatsanwaltschaft stellte dieses Verfahren jedoch ein.

njb

Prozess

Rechnungen offen bei AHV und Ausgleichskasse

Jean-Claude ­Henguely, der Gründer des Freiburger Festivals Jazz Parade, musste sich gestern vor dem Polizeirichter des Saanebezirks auch wegen ausstehender Zahlungen gegenüber der AHV und der Ausgleichskasse verantworten. Sein Pflichtverteidiger Fabien Morand bemängelte, die beiden Stellen hätten Henguely nie eine Mahnung mit der definitiven Abrechnung geschickt. Wegen dieser Verfahrensfehler könne Henguely nicht schuldig gesprochen werden. Das Urteil wird nächsten Dienstag bekannt gegeben.

njb

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