Die Schadenersatzforderungen der Familie betragen 13 Millionen Franken. «Allein acht Millionen betreffen die errechneten lebenslangen Pflegekosten des Mädchens. Aber auch die IV stellt Regressforderungen von drei Millionen», hält der Anwalt Rolf Steinegger fest. Er führt auch weitere Pflegekosten von 450 000 Franken auf und gibt so zu vestehen, dass sich die Genugtuungssumme für die Familie sehr in Grenzen hält. Zudem werde auch eine Reserve für spätere unvorhergesehene Ausgaben für das Mädchen geschaffen. az
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