Wer seinen Hund fahrlässig wildern lässt, kann gemäss Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel mit einer Busse bis zu 20000 Franken bestraft werden. An diese Tatsache erinnert ein Untersuchungsrichter, der eine Frau aus dem Sensebezirk wegen dieses Vergehens büssen musste. Der Schäferhund hatte sich unbeaufsichtigt mehr als 250 Meter vom Hof entfernt.
Zwei Zeugen
Der Vorfall geht ins Jahr 2002 zurück. Am 2. Juli um 16.15 Uhr meldete eine Drittperson dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei, dass er soeben beobachtet habe, wie zwei Hunde ein Reh gerissen hätten. Er sei von einer anderen Person telefonisch auf den Vorfall aufmerksam gemacht worden. In der Folge begaben sich der Wildhüter und eine Polizeipatrouille unverzüglich vor Ort. Auch sie konnten zwei Hunde beim toten Reh beobachten.
Der eine Zeuge gab an, dass er gegen 16.10Uhr einen Schäferhund bei einem am Boden liegenden Reh gesehen habe. Ungefähr fünf Minuten später sei der zweite Hund aufgetaucht.