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Schafweidung in den Alpen

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Fürst bezieht sich auf die von den Räten Jean-Louis Aubry und Richard Ballamann 1998 eingereichte Interpellation. Er wollte vom Staatsrat wissen, wie sich die Situation seither entwickelte, welche Massnahmen und Empfehlungen umgesetzt wurden und welche bisher noch nicht verwirklichten Massnahmen geplant sind.

Der Staatsrat antwortete am zweiten September: Eine Arbeitsgruppe sei eingesetzt worden, die 1999 einen Schlussbericht vorlegte. Die Situation habe sich verbessert. Bewirtschafter seien auf die Problematik der Überweidung und der Erosions-Risiken in empfindlichen Lebensräumen aufmerksam geworden. Auch sei durch die Bundesverordnung vom 20. März 2000 über die Sömmerungsbeiträge der Viehbesatz der Alpen stärker eingeschränkt worden. Die Verordnung sieht vor, dass jedes Jahr 10 Prozent der Betriebe (auch solche, die Schafe halten), kontrolliert werden müssen.

Welche Ziele wurden erreicht?

Folgende Massnahmen seien umgesetzt worden: Anpassung der Zahl der Tiere an das Futterpotential, Abgrenzung des Perimeters der Alp, Ausgrenzung empfindlicher Flächen und der für Schafe gefährlichen Stellen (Steinschlag), Schutz durch Zäune. Weiter seien Unterteilungen von Flächen zum Schutz vor Überweidung und Verhinderung von Weidgang im Wald vorgenommen worden.

Zur Umsetzung wurde für jede Alp des Kantons, wo mehr als 100 Schafe gehalten werden, ein technisches Dossier angelegt. Der Bund führte auch differenzierte Sömmerungsbeiträge ein. Der Staatsrat schreibt, dass bei Nichteinhaltung der Gesetze Sanktionen bei Direktzahlungen erfolgen.

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