Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Schärfere Gangart

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Untertitel: Gesetz gegen Hooligan-Gewalt genehmigt

Ziel sei es, potenzielle Gewalttäter zu identifizieren und von Sportveranstaltungen fernzuhalten, sagte Justizminister Christoph Blocher. Zentrales Element der Vorlage ist eine Datenbank, in der notorische Randalierer erfasst werden können. Weiter sieht das revidierte Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit Rayonverbote, Meldepflicht und Ausreisesperren vor, um Hooligans von den Stadien fernzuhalten. Als schärfste Massnahme können Jugendliche ab 15 Jahren für längstens 24 Stunden in Polizeihaft genommen werden. Die bestehenden Erlasse von Bund und Kantonen reichten nicht aus, um der zunehmenden Gewalt an Sportveranstaltungen Herr zu werden, sagte Blocher. Im Hinblick auf die Euro 08 sei das Massnahmenpaket darum dringend nötig. Darüber waren im Rat die Meinungen geteilt: Zu reden gab die unklare Verfassungsgrundlage. Auch Blocher räumte ein, dass unter Juristen die Bundeskompetenz zur gesetzlichen Regelung von Rayonverbot, Meldepflicht und Polizeihaft umstritten sei. Die Ratslinke beantragte erfolglos Nichteintreten. Josef Lang (Grüne/ZG) sprach von «polizeilichem Sicherheitswahn», und Daniel Vischer (GPS/ZH) bezeichnete die Vorlage als verfassungswidrig und unnötig. Die bestehenden Gesetze von Bund und Kantonen genügten zur Bekämpfung des Hooliganismus.

Meistgelesen

Mehr zum Thema