Ein Ehepaar hatte im Jahr 2009 aus einem rumänischen Kinderspital ein Mädchen entführt und dieses in der Schweiz als ihr leibliches Kind registrieren lassen. Die rumänischen Behörden kamen den beiden jedoch schnell auf die Schliche. Auf Anweisung des Bundesgerichts hat das Zürcher Obergericht die Strafe der ersten Instanz nun verschärft. sda
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