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Schärfere Waffenkontrolle nötig?

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Schärfere Waffenkontrolle nötig?

Autor: Walter Buchs

Laut Verfassung hat der Bund Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition zu erlassen. Der Zugang zu Waffen ist deshalb heute durch das Waffengesetz geregelt. Es legt fest, wer unter welchen Voraussetzungen Waffen erwerben und tragen darf. So sind heute beispielsweise Seriefeuerwaffen bereits verboten.

Die Kantone sind verpflichtet, Eigentümer von Feuerwaffen in einer Datenbank zu erfassen. Dienstpflichtige Soldaten haben seit Jahren keine Munition mehr zuhause. Auf freiwilliger Basis können sie ihre Armeewaffe im Zeughaus deponieren.

Was wird geändert?

Laut der «Waffenschutzinitiative», die am 13. Februar zur Abstimmung gelangt, soll der Bund zusätzlich zu den bereits bestehenden Vorschriften Erwerb, Besitz, Tragen, Gebrauch und Überlassen von Waffen im Sinne weitergehender Einschränkungen neu regeln. Ausserdem soll er ein neues Zentralregister für Feuerwaffen schaffen und führen. Die Kantone haben den Bund beim Einsammeln von Waffen zu unterstützen.

Laut Initiative wird zusätzlich ein Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis verlangt, wann eine Person Feuerwaffen oder Munition erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen oder überlassen darf. Für den gewerbsmässigen Handel von Waffen, das Sportschützenwesen, die Jagd und das Sammeln von Waffen werden die Anforderungen und Einzelheiten durch das Gesetz geregelt. Das gilt auch für Berufe, bei denen sich der Bedarf aus der Aufgabe ergibt, wie etwa Wildschutzbeauftragte.

Ein besonders kontrovers diskutierter Punkt betrifft die Ordonnanzwaffe. Laut Initiative sollen Feuerwaffen der Armeeangehörigen ausserhalb des Militärdienstes «in gesicherten Räumen der Armee» aufbewahrt werden. Nach Abschluss der Dienstpflicht sollen Angehörige der Armee ihre persönliche Waffe nicht mehr behalten dürfen. Heute ist das mit einem gültigen Waffenerwerbsschein möglich. Eine Ausnahme soll auch künftig für lizenzierte Sportschützinnen und -schützen möglich sein.

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