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Scheidung gefährdet den Kontakt

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Ratgeber Erziehung

 Unser Sohn hat sich von seiner Frau getrennt. Vor seiner Trennung hatten wir intensiven Kontakt mit unseren Grosskindern, vier- und sechsjährig. Wir hüteten sie regelmässig, wenn unser Sohn und unsere Schwiegertochter bei der Arbeit waren. Da wir in der Nähe wohnen, besuchten unsere Grosskinder uns auch spontan, sie waren sehr gerne bei uns. Nun ist unser Sohn ausgezogen, und die Schwiegertochter verbietet den Kindern den Kontakt zu uns.R.K.

 

 Ihr Schmerz ist nachfühlbar, hatten Sie doch intensiven Kontakt mit Ihren Grosskindern, und Sie haben sie auch sehr gern. Sie möchten den Kontakt zu ihnen nicht verlieren, was sehr verständlich ist.

Gerade in Trennungs- und Scheidungssituationen gibt es viele Verletzungen bei den Erwachsenen, welche Kinder mitzutragen haben. In Zeiten von grosser Not kann die Sichtweise der Erwachsenen eingeschränkt sein. Nicht nachvollziehbare Reaktionen können resultieren. So will die Schwiegertochter unter Umständen durch ihre Reaktionen ihren Ehemann bestrafen und bestraft damit auch ihre Kinder. Es ist auch möglich, dass die Schwiegertochter eifersüchtig auf Ihr gutes Verhältnis mit Ihren Grosskindern ist.

 Wichtig in dieser Situation ist, dass Ihr Sohn das Gespräch mit seiner Frau sucht. Es ist an ihm, für seine Kinder und für Sie einzustehen. Die Kinder brauchen Grosseltern. Diese Beziehung ist zu pflegen und wichtig für die Kinder. Die Kinder entdecken durch ihre Beziehung zu den Grosseltern ihre Wurzeln. Gerade in dieser Zeit von Trennung können Sie Ihren Enkelkindern Halt geben, Voraussetzung aber ist, dass Sie sich nicht auf die Seite Ihres Sohnes schlagen. Wird die Verbindung zu den Grosseltern abgebrochen, leiden die Kinder doppelt: Sie verlieren nicht nur einen Elternteil, sondern auch die Grosseltern. Falls Ihre Schwiegertochter das Gespräch verweigert und nicht bereit ist, den Kindern die Besuche bei Ihnen einzugestehen, könnte Ihnen eine Beratungsstelle weiterhelfen. Auch die Kesb kann Unterstützung bieten.

Während den Besuchstagen der Kinder bei Ihrem Sohn hat er die alleinige Verantwortung, was er mit den Kindern unternimmt. Er entscheidet, wie er die Tage mit seinen Kindern verbringt und ob er mit seinen Kindern Sie besuchen wird.

 Es gibt kein gesetzlich verankertes Besuchsrecht für Grosseltern. Doch ich hoffe, dass Sie eine einvernehmliche Lösung zum Wohle Ihrer Grosskinder finden.

Rita Jungo Küttel,Psychologin & Supervisorin Marte Meo, ist Mitarbeiterin beim Verein Familienbegleitung. Dieser bietet Unterstützung in der Erziehung von Kindern zwischen 0 und 7 Jahren. Tel: 026 322 86 33, contact@educationfamiliale.ch, www.educationfamiliale.ch

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