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Scheinehe aufgeflogen: Unbedingte Geldstrafe

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Ein heute 24-jähriger Kosovare war in den letzten Jahren bereits mehrmals illegal in die Schweiz eingereist – und wurde deswegen bereits mehrmals von der Freiburger Staatsanwaltschaft verurteilt. Es galt eine Einreisesperre für ihn.

Anfang 2018 heiratete der junge Mann die damals 17-jährige Tochter eines Freundes seines Vaters, wie es im Strafbefehl heisst. Die 17-Jährige lebt in der Schweiz und verfügt über eine Niederlassungsbewilligung C, die ihr ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht gewährt. Einige Wochen nach der Heirat stellte der 24-Jährige einen Antrag auf Erteilung eines Visums für den langfristigen Aufenthalt. Doch das Amt für Bevölkerung und Migration wurde misstrauisch und wandte sich an die Freiburger Staatsanwaltschaft, damit diese die Ehe prüft.

Damit er einreisen kann

Die Befragung der beiden Eheleute ergab, dass sich diese vor der Heirat kaum gesehen hatten. Beide sagten aus, ihre Väter hätten im Juli 2017 Treffen organisiert, als die junge Frau mit ihren Eltern im Kosovo in den Ferien war. Noch im selben Monat verlobten sie sich. Dann sahen sie sich erst im Dezember wieder, Anfang Januar schlossen sie die Ehe. Als die Frau im April 2018 im Kosovo in den Ferien war, sahen sich die Eheleute wieder. Sie hätten aber jeweils bei ihren Eltern übernachtet, auch in der Hochzeitsnacht.

Der 24-Jährige sagte, das Paar habe ein intimes Verhältnis. Seine mittlerweile volljährige Frau bestritt das. Sie sagte gegenüber der Polizei, sie fühle sich für ein Eheleben noch nicht bereit, und ein intimes Verhältnis käme für sie erst nach der traditionellen Hochzeit infrage. Sie beteuerte aber, sie habe Gefühle für ihren Mann. Sie habe ihn geheiratet, damit er näher bei ihr sein könne, aber auch, damit er in die Schweiz einreisen könne. Sie habe darum auch nicht gewartet mit der Eheschliessung, bis sie volljährig gewesen sei.

Unbedingte Strafe

Für die Freiburger Staatsanwaltschaft deutet all dies da­rauf hin, dass die Heirat vor allem dazu diente, dem 24-Jährigen die Einreise in die Schweiz zu ermöglichen. Er wurde nun mittels Strafbefehl wegen Vergehens gegen das Ausländergesetz zu einer Geldstrafe von 50  Tagessätzen à je 30 Franken verurteilt. Die Strafe wird unbedingt ausgesprochen, weil er bereits zuvor verurteilt worden war. Inklusive Gebühren und Dossierkosten muss der Verurteilte 1795 Franken zahlen.

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