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Schildbürgerstreich im Zivilschutz

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Es gibt sie immer noch, die Schildbürgerstreiche auf Schweizer Ämtern! Da muss doch allen Ernstes mein 22-jähriger Sohn mit sechsjähriger Erfahrung in der Betreuung von geistig behinderten Menschen und einer soeben erfolgreich abgeschlossen EFZ-Lehre als Sozialpädagoge mit Fachrichtung Behindertenbetreuung einen 5-tägigen Zivilschutzkurs zum Thema «Umgang mit Behinderten» absolvieren.

 Auf die Nachfrage hin, ob dies nicht ein Versehen sei, lautete die Antwort: «Da lässt sich nichts machen, der Kurs ist obligatorisch.»

Die Antwort ist selbstredend, weitere Kommentare sind überflüssig, oder?

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