zürich Die drei Zürcher Jugendlichen, die in München einen Mann halb tot geschlagen haben, können ihre zu erwartende Strafe möglicherweise in der Schweiz absitzen. Es gebe die Möglichkeit, ein Gesuch um eine Überstellung in die Schweiz zu stellen. Das Verfahren sei aber sehr aufwendig und daure mindestens sechs Monate, sagte Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Justiz, am Freitag auf Anfrage. Es gebe auch keinerlei Anspruch auf Genehmigung.
Einer der Jugendlichen wurde bereits wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs verurteilt. Ein zweiter hat jemandem das Nasenbein gebrochen. Wegen Raubversuchs wurde der dritte verurteilt. sda
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