Ein 44-jähriger Mann ist von der Staatsanwaltschaft via Strafbefehl verurteilt worden. Es betrifft einen Vorfall, der sich am 15. September 2012 auf einer Baustelle im Sensebezirk abgespielt hat. Der Verurteilte stritt sich mit einem anderen Mann wegen angeblich unterlassener Lohnzahlungen. Dabei schlug er ihm mit der Faust ins Gesicht und verpasste ihm mit der offenen Hand Ohrfeigen. Das Opfer stürzte zu Boden und erlitt Hämatome und Prellungen mit starken Blutergüssen im Gesicht. Der Angegriffene war danach zwei Wochen arbeitsunfähig.
Wegen einfacher Körperverletzung ist der Mann zu einer bedingten Strafe von 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hat die Probezeit auf zwei Jahre festgelegt. Der Verurteilte muss auch die Verfahrenskosten übernehmen. Das sind 395 Franken. im