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Schlankere Strukturen

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Schlankere Strukturen

Kirche Ferenbalm hat neues Reglement

Zusammen mit den Kirchgemeinden Kerzers und Murten hat die Kirche Ferenbalm die Besonderheit, dass ihre Mitglieder in zwei Kantonen leben. Ihr neues Organisationsreglement bezweckt schlankere Strukturen und Vereinheitlichung.

Von UELI GUTKNECHT

Die von 26 Stimmberechtigten besuchte und von Präsident Bendicht Berger (Vogelbuch) geleitete ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung vom Mittwochabend genehmigte das neue Organisationsreglement. Sie arbeitete sich in knapp zwei Stunden durch die 69 Artikel. Einige Änderungsanträge wurden gutgeheissen, andere verworfen.

Diskussion über Präsidien

Viel Diskussionsstoff lieferte unter anderem die Formulierung zur Bestellung der Präsidien (bernische bzw. freiburgische Seite), die Ausgabenkompetenz des Kirchgemeinderates von neu 6000 Franken, die Genehmigung von Nachkrediten, Publikationsorgane und das Antragsrecht des Sekretärs bzw. der Sekretärin in den Ratssitzungen.

Notwendig wurde die Neufassung aufgrund des neuen bernischen Gemeindegesetzes. Es hat schlankere Strukturen, vereinfachte und transparente Abläufe und die Beseitigung der «Grauzonen» im alten Reglement zum Ziel. Und es will die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und Ausführungsbestimmungen der beiden Kantone (zum Beispiel Amtsdauer, Publikationsorgane und Auflagefristen) in möglichst einfacher Form «unter einen Hut» bringen.

Die wichtigsten Änderungen

l Früher war viel die Rede von «bernisch» bzw. «freiburgisch Ferenbalm». Kirchgemeinderat und auch die Arbeitsgruppe setzten nun das Schwergewicht bei der Ausarbeitung auf eine einzige Kirchgemeinde.
l Nur noch eine Kasse: Bisher gab es eine separate Rechnung mit separatem Steuerfuss für freiburgisch Ferenbalm. Diese Trennung wurde durch neue Gegebenheiten obsolet. Die freiburgische Kasse soll neu nach einjähriger Übergangsfrist in die Gesamtrechnung überführt werden. Damit werden Budget, Rechnung, Buchhaltung und Einzug der Kirchen-
steuern einfacher.
l Kleinerer Kirchgemeinderat: Er wird schrittweise von heute elf auf sieben Mitglieder verkleinert.
l Kommissionen: Es schreibt zwei ständige Kommissionen für die Jugendarbeit (Kirchliche Unterweisung, Religionsunterricht) und Altersarbeit mit eigenen Kompetenzen vor. Beide Kommissionen sollen den Kirchgemeinderat entlasten.
l Zwei Präsidien: Anstelle der bisher drei wird es künftig nur noch zwei Präsidien geben. Je eine Person von der bernischen und freiburgischen Seite soll künftig das Rats- und das Versammlungspräsidium wahrnehmen. Beide sind Ansprechpartner für die Belange ihrer eigenen Kantonalkirche und sollen sich gegenseitig vertreten.

«Freiburg, 22. Jänner 1889,
Bern, 6. Hornung 1889» …

Das neue «Reglement für die Kirchgemeinde Bernisch und Freiburgisch Ferenbalm» ersetzt das alte aus dem Jahre 1978. Es untersteht der aus dem Jahre 1889 stammenden «Übereinkunft mit dem hohen Stande Freiburg zu näherer Bestimmung der kirchlichen Verhältnisse der gemischten Gemeinden Ferenbalm, Kerzers und Murten».

Ausgearbeitet wurde es von einer aus Kirchgemeinderatspräsident Klaus Hänni, Gemeindeschreiber Heinz Schumacher (Rizenbach), Alfred Köhli (Ulmiz) und Pfarrer Peter Altorfer bestehenden Arbeitsgruppe unter Beizug des Freiburger Rechtsanwaltes Armin Sahli.

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