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Schlappe für die aktuelle und ehemalige Führungsriege der UBS

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BASEL An der UBS-Generalversammlung haben die Aktionäre der Grossbank am Mittwoch ihre Muskeln spielen lassen. Nach einem stundenlangen emotionsgeladenen Redemarathon widersetzten sie sich dem Antrag des Verwaltungsrates und verweigerten der ehemaligen UBS-Führung für das Jahr 2007 die Entlastung. Damit hat sich erstmals eine Mehrheit der Kapitalstimmen an einer Generalversammlung einem Wunsch der UBS-Konzernspitze widersetzt. Eine unmittelbare Folge hat die Verweigerung der so genannten Décharge allerdings nicht.

Dass 52,75 Prozent der an der GV vertretenen Aktienstimmen gegen den Verwaltungsrat stimmten, führte bei den in der Basler St.-Jakob-Halle anwesenden Aktionären zu einem lauten Applaus. Als der Beifall verklungen war, stellte UBS-Verwaltungsratspräsident Kaspar Villiger jedoch bereits klar, dass die Abstimmung nichts an der Haltung des obersten Führungsgremiums der UBS ändere. Dieses werde weiter auf eine Verantwortlichkeitsklage gegen ehemalige UBS-Verantwortliche verzichten, unter anderem weil der Erfolg eines solchen Schrittes ungewiss sei und Gerichtsprozesse dem Ruf der Bank schaden würden.

Aufgrund der nun ausgebliebenen Décharge kann die damalige UBS-Führungsriege, etwa Ex-Konzernchef Marcel Ospel, weiterhin zivilrechtlich belangt werden. An der Generalversammlung zeigte es sich überdeutlich, dass die UBS-Führung das Vertrauen vieler Aktionäre verloren hat. Der Verwaltungsrat wurde von den über 50 Rednern mit Kritik geradezu überschüttet.

Doch nicht nur Kleinaktionäre verschafften ihrem Unmut lauthals Luft, auch bei der konsultativen Abstimmung über die Lohn- und Bonipolitik bekam die UBS-Spitze einen Denkzettel verpasst. Der Ja-Anteil zum vorgelegten Vergütungsbericht betrug nicht einmal 55 Prozent. sda

Bericht und Kommentar Seite 23

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