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Schlichtungsstelle erhält Fälle des Arbeitsgerichts

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Wenn ein Streitfall im Zuständigkeitsbereich des Arbeitsgerichts das Gleichstellungsgesetz betrifft, soll in Zukunft die Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen für die Behandlung des gesamten Falls zuständig sein. Dies hatten die SP-Grossräte Pierre Mauron (­Riaz) und Grégoire Kubski (Bulle) in einer Motion an den Staatsrat gefordert. Nun stellt sich auch die Regierung hinter diese Forderung, die einen neuen Artikel im Justizgesetz zur Folge hätte. Sie empfiehlt die Motion zur Annahme, nachdem sie auch die Unterstützung der Arbeitsgerichte und des Kantonsgerichts dazu erhielt.

Die Zahl der vor Gericht gebrachten Fälle aus dem Bereich des Gleichstellungsgesetzes sei niedrig, hält der Staatsrat fest. Etwa weil die Möglichkeiten des Gleichstellungsgesetzes noch zu wenig bekannt seien. Mit der Änderung könnte die Attraktivität der Schlichtungsstelle erhöht und der Zugang zur Justiz für Rechtssuchende erleichtert werden, so der Staatsrat.

uh

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