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Schlussstrich im Fall Schmitten

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Bereits zum vierten Mal ist der Haupttäter im sogenannten Fall Schmit­ten ans Bundesgericht gelangt – diesmal vergebens. Wie aus dem gestern vom Bundesgericht veröffentlichten Urteil hervorgeht, haben die Richter in Lausanne die Beschwerde des 29-Jährigen gegen den Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts vom 15. April 2016 (die FN berichteten) abgewiesen. Für den türkischstämmigen Schweizer bleibt es damit bei einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 33 Monaten. Davon muss er elf Monate im Gefängnis verbringen, für 22 Monate gilt der bedingte Vollzug.

Er ist unter anderem der sexu­ellen Nötigung und der versuchten Vergewaltigung für schuldig befunden worden. Die Gerichtskosten von 4000 Franken muss er ebenfalls übernehmen.

Der Verurteilte hatte in seiner Beschwerde geltend gemacht, dass bezüglich der ihm vorgeworfenen Straftaten die sogenannte Verfolgungsverjährung eingetreten sei. Das Bundesgericht sieht das anders: Die Verjährung trete nicht mehr ein, wenn vor Ablauf der Verjährungsfrist ein erstinstanzliches Urteil ergangen sei. Dieses datiert vom 18. März 2008, was innerhalb der Frist liege, deshalb erweise sich die Rüge der Verjährung als unbegründet.

Der 29-jährige Beschwerdeführer hatte auch das Strafmass angefochten und machte geltend, dass die Strafe von 33 Monaten unverhältnismässig hoch sei. Das Kantonsgericht lege zudem nicht dar, welche strafmindernden und straferhöhenden Gründe es berücksichtige. Auch das sieht das Bundesgericht anders: Weder die Freiheitsstrafe von 24 Monaten für die nach Erreichen der Volljährigkeit begangenen Straftaten, noch eine andere Strafe von 9 Monaten könnten als unverhältnismässig hoch bezeichnet werden. Auch die Kritik gehe fehl, die Vorinstanz setze sich nicht mit den straferhöhenden und strafmindernden Faktoren auseinander.

«Gang-Bang» im Mühlital

Der sogenannte Fall Schmit­ten ereignete sich 2005 im Mühlital bei Schmitten. Damals haben acht junge Männer, alles Kollegen, mit einer 17-jährigen Frau gegen deren Willen einen «Gang-Bang» veranstaltet. Der heute 29-Jährige beging später weitere Sexualdelikte, bei denen auch Kinder zu den Opfern zählten. Zudem wurde er der Förderung der Prostitution überführt.

Dreimal zurückgeschickt

Einige Urteile gegen die Mittäter im Fall Schmitten sind schon seit längerer Zeit rechtskräftig (die FN berichteten). Die juristische Beurteilung der Taten des 29-Jährigen hatten sich jedoch am längsten hinausgezogen: Der Fall vom Juli 2005 wurde vom Bundesgericht gleich drei Mal an die Vorinstanz in Freiburg zur Neubeurteilung zurückgewiesen, so dass er sich über mehr als zehn Jahre hinweg zog. Das Freiburger Kantonsgericht hatte vier Mal in der gleichen Besetzung über diesen Missbrauchsfall befunden. Mit dem gestern publizierten Urteil vom 3. Januar haben die Bundesrichter nun einen juristischen Schlussstrich gezogen.

ak/sda

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