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Schmittner Bürger stimmen Wasser- und Abwasserreglementen zu

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Die Teilrevisionen der Abwasser- und Wasserreglemente sind in Schmitten angenommen worden. Einzelne kritische Stimmen gab es zur Erhöhung der Grund- und Betriebsgebühr.

Die Gemeinde Schmitten hat einige Artikel des Abwasserreglements geändert und den Bürgerinnen und Bürgern an der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt. So wurde unter anderem der Maximalbetrag bei der Grundgebühr von 25 auf 30 Rappen erhöht. Derzeit verrechnet die Gemeinde 14 Rappen. Eine Erhöhung sei noch nicht geplant, sagte Gemeinderätin Anita Boschung. Doch bekomme der Gemeinderat mit der Anpassung mehr Handlungsspielraum, falls die Ara Sensetal grössere Investitionen für die Filterung von Mikroverunreinigungen tätigen müsste. Auch der Maximalbetrag für die Betriebsgebühr pro Kubikmeter Wasserbezug wird im Reglement von 1.70 Franken auf 2 Franken angehoben.

Ein Bürger kritisierte diese «Erhöhung auf Vorrat» und zitierte auch ein paar Rückmeldungen des Preisüberwachers, der unter anderem andere Berechnungsgrundlagen vorschlägt als diejenigen, auf die sich die meisten Freiburger Gemeinden bei ihren Berechnungen stützen. Wie in anderen Gemeinden, so zum Beispiel kürzlich in Tafers, festgestellt wurde, widerspricht die Freiburger Gesetzgebung oder die praktische Handhabung einigen Empfehlungen des Preisüberwachers.

Ähnlich lief die kurze Diskussion bei der Teilrevision des Trinkwasserreglements. Dort wird die maximale Betriebsgebühr pro Kubikmeter Wasserbezug von 1.40 Franken auf 2 Franken angehoben. Wie Anita Boschung ausführte, will der Gemeinderat so gewappnet sein, falls Massnahmen für die Filterung von Chlorothalonil-Metaboliten, sprich Resten von Pflanzenschutzmitteln, nötig würden. Wegen eines Bundesgerichtsentscheids ist derzeit schweizweit nicht klar, ob die Grenzwerte künftig angepasst werden müssen. Gemäss Gemeinderat weist das Grundwasser im Sodbach und in Menzishus erhöhte Chlorothalonil-Werte auf.

Die Teilrevisionen der Reglemente wurden mit 99 zu 5 Stimmen beziehungsweise mit 98 zu 6 Stimmen genehmigt.

Antrag

Keine Sterne im Dorfzentrum

Ein Bürger beantragte, doch noch einen Drittel der Weihnachtsbeleuchtung zu montieren, allenfalls mit einer Zeitbeschränkung. Es sei ja recht, mit gutem Beispiel vorangehen zu wollen, sagte er: «Aber grad nichts, finde ich schade.» Die Leute hörten nur noch: Sparen und noch einmal sparen. Für sein Votum bekam er vereinzelt Applaus. Der Verzicht auf die Beleuchtung sei nicht geschehen, um Strom zu sparen, sondern aus symbolischen Gründen, sagte Syndic Hubert Schafer. Eigentlich sieht es das Gesetz nicht vor, dass am gleichen Abend über Anträge entschieden wird. 64 Stimmberechtigte lehnten das Anliegen des Bürgers ab, 39 sprachen sich dafür aus. im

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