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Schnupperlehre oder Schwarzarbeit?

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Autor: walter buchs

freiburg In einer Anfrage an den Staatsrat stellte FDP-Grossrat Jean-Daniel Wicht aus Givisiez fest, dass ihm ein Fall von offensichtlichem Missbrauch von Schnupperlehren bekannt ist. Eine Ladenkette im Raum Freiburg biete Jugendlichen eine Schnupperlehre an, um eine oder mehrere Lehrstellen als Detailhandelsangestellte zu besetzen. Es werde von den Jugendlichen verlangt, dass sie mehrere einwöchige Schnupperlehren absolvieren – im vorliegenden Fall deren fünf -, die sich über mehrere Monate verteilen.

Wie Grossrat Wicht weiter ausführt, erhalten die Jugendlichen keinen Einblick in ihren künftigen Beruf. Sie sähen nur die Kartons, die es im Lager zu verstauen gelte. Auch würden sie nicht bezahlt, erhielten aber manchmal einen Einkaufsgutschein. Nachdem man ihnen einen Lehrvertrag in Aussicht gestellt habe, werde ihnen am Ende gesagt, dass sie dem gesuchten Profil nicht entsprächen. Grossrat Wicht wollte nun vom Staatsrat wissen, ob er über derartige Methoden informiert ist und ob die Arbeitsinspektoren auch die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen kontrollieren, die eine Schnupperlehre absolvieren.

Auftrag zur Kontrolle

In der Antwort sagt der Staatsrat, dass er keine Kenntnis von den erwähnten gesetzeswidrigen Praktiken habe. Falls Missbräuche festgestellt würden, seien die paritätischen Aufsichtsorgane des Arbeitsmarktes für die Regulierung zuständig. Bei offensichtlichem Missbrauch könne auch direkt vor Gericht geklagt werden. Auch stehe es Grossrat Wicht frei, den Fall der Aufsichtsbehörde über den Arbeitsmarkt anzuzeigen.

Wie es in der Antwort auf die Anfrage weiter heisst, werden im Rahmen der allgemeinen Überwachung des Arbeitsmarktes alle Arbeitnehmenden eines Unternehmens kontrolliert, auch die Jugendlichen, die eine Schnupperlehre absolvieren.

Laut Staatsrat sind bei den Kontrollen der letzten Kampagne im Detailhandel keine Missbräuche bei Schnupperlehren aufgedeckt worden. Im Hinblick auf die Fortsetzung der Kampagne habe der Staatsrat die betroffenen Dienststellen angewiesen, auch die Bedingungen, unter denen Schnupperlehren ablaufen, zu überprüfen, sowie Massnahmen zu treffen, um die Unternehmen zu sensibilisieren und die Jugendlichen zu informieren.

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