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Schon sieben Jahre lang pendent

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Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien sind der Mitte links – CSP ein grosses Anliegen. Allerdings ist dieses Geschäft seit nunmehr sieben Jahren beim Staatsrat pendent, wie CSP-Grossrätin Bernadette Mäder-Brülhart (Schmitten) in einem Begehren moniert, das sie kürzlich einreichte.

Es begann 2010

Die Vorgeschichte dieses Anliegens ist denkbar lang. Bereits im März 2010 hatten die beiden damaligen Sensler CSP-Grossräte Bruno Fasel-Roggo (Schmitten) und Hans-Rudolf Beyeler (Oberschrot) den Staatsrat mittels einer Motion beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien zu schaffen. Im November 2010 beantragte der Staatsrat dem Grossen Rat die Annahme der Motion, die in der Folge mit 64 Ja- gegen 5 Nein-Stimmen bei 16 Enthaltungen als erheblich erklärt wurde, mit einer Fristverlängerung für die entsprechende Folgegebung bis zum 30. Juni 2012. Vier Jahre später, im März 2014, erkundigten sich die Grossräte Fasel-Roggo und Schafer mit einer parlamentarischen Anfrage nach dem Umsetzungsstand. In seiner Antwort hielt der Staatsrat fest, dass ein verwaltungsinterner Vorentwurf eines Gesetzes und ein erläuternder Bericht vorliegen, dass die Regierung die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) ermächtigt habe, ihm einen Entwurf für die Vernehmlassung im Lauf des Jahres 2015 zu unterbreiten. Eine Umsetzung der Motion in der laufenden Legislatur sah der Staatsrat damals nicht mehr als realistisch an. Ab 2018 seien jedoch Beträge im Finanzplan vorgesehen, und der Auftrag als solcher werde nicht grundsätzlich infrage gestellt.

«Zeitfaktor ist wichtig»

Im September 2015 informierte der Generalsekretär der Gesundheitsdirektion An­toine Geinoz laut Mäder-Brülhart sie per E-Mail, dass die Direktion beabsichtige, im Dezember 2015 den Vorentwurf des Gesetzes dem Staatsrat zur Vernehmlassung zu unterbreiten. Geschehen sei seither nicht viel. In seinem Tätigkeitsbericht 2016 habe der Staatsrat festgehalten, dass der Gesetzesentwurf im Hinblick auf das Vernehmlassungsverfahren weiter überarbeitet werde. Und an der Grossratssitzung vom 7. Februar 2017 äusserte Staatsrätin Anne-Claude Demierre (SP) laut Mäder-Brülhart, dass das Projekt nun bereit für die Vernehmlassung sei und nur noch der entsprechenden Absegnung durch den Staatsrat harre.

«Seit der Annahme der Motion sind nun mehr als sieben Jahre vergangen», so Mäder-Brülhart. «In verschiedenen Schreiben zeigte sich der Staatsrat stets gewillt, der verfassungsgemässen Pflicht zur Unterstützung von Familien nachzukommen.» Der kantonale Armutsbericht zeige zudem auf, dass Familien – vor allem Ein-Eltern-Familien – vermehrt von Armut bedroht seien. Für diese Betroffenen spiele der Zeitfaktor des Entscheids eine wesentliche Rolle.

Die CSP-Grossrätin will daher vom Staatsrat wissen, wann dieser Gesetzesvorentwurf endlich in die Vernehmlassung gegeben werde und ob die geplanten Beträge im Finanzplan 2018 nach wie vor vorgesehen seien.

«Ein grosses Rätsel»

Staatsrätin Anne-Claude Demierre und GSD-Generalsekretär Antoine Geinoz nahmen auf Anfrage hin nicht Stellung zu diesem Geschäft. Es sei Sache des Staatsrats, innerhalb der gesetzlichen Frist auf den Vorstoss von Mäder-Brülhart zu antworten. Diese wies im Gespräch mit den FN darauf hin, dass die Armutsquote des Kantons Freiburg 2011 bei drei Prozent lag, die Armutsrisikoquote bei zehn Prozent. Von Armut seien also vor sechs Jahren 7577 Personen betroffen gewesen, vom Armutsrisiko 25 518 Personen – also jeder Zehnte.

In drei Kantonen umgesetzt

«Wieso der Staatsrat die Vernehmlassung noch nicht gestartet hat, ist mir ein grosses Rätsel», sagte Mäder-Brülhart im Gespräch. Sie vermute, dass das Ganze eine finanzielle Frage sei. Im November entscheide der Grosse Rat über das Budget, und sie wolle diese Frage vorab geklärt haben. Die CSP-Grossrätin räumt allerdings ein, dass der Kanton Freiburg im interkantonalen Vergleich nicht allzu schlecht dastehe. Lediglich drei Kantone hätten entsprechende Leistungen bereits gesetzlich verankert: die Waadt, das Tessin und Genf. Oft werde das Anliegen «wie ein Pingpongball von Bund zu Kanton und zurück» geschoben, so Mäder-Brülhart.

Definition

Armut betrifft nicht nur das Finanzielle

In der Schweiz gibt es weder eine einheitliche Definition von Armut noch eine einheitlich festgelegte Armutsgrenze. Gemäss der UNO ist jemand arm, der weniger als zwei Dollar pro Tag zum Leben hat. Laut einem UNO-Bericht von 2014 leben rund 1,2 Milliarden Menschen in solch extremer Armut. Weitere 800 Millionen Menschen sind darüber hinaus stark von Armut bedroht. Die ärmsten Länder sind die Demokratische Republik Kongo, Liberia und Burundi. Diese Zahlen gehen allerdings von einem absoluten Armutsbegriff aus. In der Schweiz bedeutet Armut aber nicht den Kampf ums nackte Überleben wie in weiten Teilen der Welt, sondern ist als relatives Phänomen im Verhältnis zum Lebensstandard der Gesamtbevölkerung zu setzen. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) definiert Armut in einem entsprechenden Grundlagenpapier als «Unterversorgung in wichtigen Lebensbereichen wie Wohnen, Ernährung, Gesundheit, Bildung, Arbeit und sozialen Kontakten». Gemäss den jüngsten Zahlen der SKOS für das Jahr 2015 beträgt die durchschnittliche Armutsgrenze für eine Einzelperson 2500 Franken pro Monat, für zwei Erwachsene ohne Kinder 3700 Franken, für eine Einelternfamilie mit zwei Kindern unter 14 Jahren 4000 Franken und für zwei Erwachsene mit zwei Kindern 4900 Franken.

Auch Patrick Mayor, Präsident von Caritas Freiburg, sieht Armut nicht rein durch finanzielle Aspekte definiert, sondern auch durch eine nicht mögliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Bei Caritas Freiburg würde sich ein knappes Dutzend um arme Mitmenschen kümmern, mit Schuldenberatung, Beratung bei administrativen Fragen, der Kulturkarte und Gratis-Mittagessen. Finanziert wird dies durch die katholische Kirche, Mandate des Staates und Spenden.

jcg

 

Zum Verfahren

Der lange Weg von der Motion bis zur Gesetzesvorlage

Die Freiburger Kantonsverfassung äussert sich nur kurz zum Verfahren der Gesetzgebung. «Der Staatsrat bereitet die Gesetzgebungsentwürfe zuhanden des Grossen Rates vor», heisst es im Artikel 111.

Nach der Erheblicherklärung einer Motion hat der Staatsrat gemäss Staatskanzlerin Danielle Gagnaux-Morel im Normalfall ein Jahr Zeit, um einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Könne er diese Frist nicht einhalten, so müsse er den Grossen Rat darüber informieren, was in diesem Fall aber geschehen sei – damals mit dem Hinweis, dass eine Umsetzung in der laufenden Legislatur nicht möglich sei. Zur Frage der Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien habe der Staatsrat gegenwärtig noch keine konkrete Entscheidung getroffen, räumte Danielle Gagnaux-Morel auf Anfrage ein.

Liegt ein Gesetzesentwurf dann einmal vor, so beträgt die Vernehmlassungsfrist laut dem Amt für Gesetzgebung drei Monate ab dem Versand der Dokumente.

jcg

 

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