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Schritt hin zur 4000-Watt-Gesellschaft

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Autor: Walter Buchs

Die Volkswirtschaftsdirektion hat soeben Vorschläge für Änderungen des Energiegesetzes bis zum 27. Mai in eine breite Vernehmlassung geschickt. «Mit dieser Änderung setzt der Staatsrat seine Versprechen um, die er im September 2009 im Rahmen seiner neuen Energiestrategie gemacht hat», unterstrich Staatsrat Beat Vonlanthen gegenüber den FN.

In seinem Bericht hatte der Staatsrat angekündigt, dass er bis im Jahr 2030 die «4000-Watt-Gesellschaft» realisieren will. Heute sind es rund 5500 Watt. Um das gesteckte Ziel zu erreichen, hatte die Regierung eine Strategie aufgestellt, die es erlauben soll, bis im Jahr 2030 jährlich 1000 Gigawattstunden (GWh) Wärme und 550 GWh Strom zu sparen.

Schrittweises Vorgehen

Im November 2009 hatte der Grosse Rat das Energiegesetz bereits geändert mit dem Ziel, dass künftig mindestens 50 Prozent der benötigten Energie für die Warmwasserproduktion aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Mit Wirkung ab dem 1. März 2010 hatte der Staatsrat das Energiereglement geändert. Damit hatte er die Bestimmungen der «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn 2008) eingeführt.

«Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Energiegesetzes läutet nun die zweite Umsetzungsphase unserer Energie-strategie ein», hob Volkswirtschaftsdirektor Vonlanthen gegenüber den FN hervor. Laut Unterlagen seiner Direktion sollen folgende Punkte gesetzlich verankert werden: Vorbildfunktion der öffentlichen Körperschaften verstärken; mit Hilfe der Planung im Energiebereich den Gemeinden vermehrt Verantwortung übertragen; Pflicht zur Erstellung eines Gebäudeenergieausweises einführen; Mindestanteil von erneuerbaren Energien für die Wasseraufbereitung festlegen; Einbau von Elektroheizungen verbieten; Regeln über die Beleuchtung einführen; Anforderungen im Bereich Lüftung, Klimatisierung und Wärmerückgewinnung erhöhen; Möglichkeit einführen, Zielvorgaben mit Grossverbrauchern aufzustellen.

Staatsrat Vonlanthen wies zudem darauf hin, dass die Anreizmassnahmen von Kanton und Bund möglicherweise nicht genügen, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Deshalb möchte er von den Vernehmlassungsadressaten auch wissen, was sie von der allfälligen Einführung eines Sanierungsobligatoriums für gewisse Gebäude für die Zeit nach 2020 halten.

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