Die Staatsanwaltschaft hat zwei Männer zu Geldstrafen verurteilt – sie waren im Frühling in drei Düdinger Schulhäuser eingebrochen.
Die Primarschulhäuser Gänseberg, Wolfacker und die OS Düdingen: Sie wurden Ende März zur Zielscheibe von Vandalen (die FN berichteten). Nun hat die Staatsanwaltschaft einen 23-Jährigen und einen 30-Jährigen zu Geldstrafen verurteilt. Die beiden sind laut den Behörden zusammen in die Schulhäuser eingebrochen. Dabei zerstörten sie unter anderem Fensterscheiben, Eingangstüren, diverses Schuleigentum und eine thermische Sonnenkollektoranlage. Entwendet hätten die beiden Männer bei ihrer Einbruchsserie jedoch nichts.
Aus dem Strafbefehl geht hervor, dass die Männer auch ein Auto beschädigten und die Fensterscheibe eines Baubaggers einschlugen. Die Kantonspolizei geht von einem Sachschaden von über 10’000 Franken aus. Während einer Befragung sagten die beiden Männer aus, während der Tat betrunken gewesen zu sein.
Unterschiedliche Strafen
Die beiden Männer wurden jetzt wegen mehrfachem Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und versuchtem Diebstahl verurteilt. Der ältere der beiden wurde ausserdem der Übertretung des Waffengesetzes für schuldig befunden. Laut Strafbefehl wurde bei ihm zu Hause ein Schlagstock gefunden. Dafür hätte der 30-Jährige einen Waffenerwerbsschein benötigt.
Die Strafen der beiden Männer fallen unterschiedlich aus. Der 30-Jährige wird eine Geldstrafe von insgesamt 4500 Franken bezahlen müssen. Dazu kommen eine Busse und diverse Gebühren. Insgesamt wird ihn seine Einbruchsserie 6100 Franken kosten. Weil er bereits vorbestraft war und das Delikt in Düdingen während seiner Probezeit begangen hat, kommt für ihn keine unbedingte Strafe mehr infrage.
Der jüngere der beiden Verurteilten wird zu einer bedingten Geldstrafe von 2400 Franken verurteilt. Die Probezeit beläuft sich auf zwei Jahre. Die Busse und die Verfahrenskosten wird aber auch er bezahlen müssen. Dieser Betrag beläuft sich auf 1700 Franken.
Kommentar (0)
Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.