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Schulden in der Ehe – Wer haftet?

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Schuldenberatung

Schulden in der Ehe – Wer haftet?

Laut Schätzungen sind in der Schweiz zehn Prozent der Haushalte gleich mehrfach verschuldet. Und 20 Prozent der Haushalte sind mit den Steuern im Rückstand. In der Serie Schuldenberatung gibt die Caritas Freiburg Tipps und Ratschläge: heute zu Schulden in der Ehe.

Mithaftung

«Ich bin mit meinem Mann seit mehreren Jahren verheiratet. Inwiefern bin ich für die von ihm verursachten Schulden mitverantwortlich? Muss ich ebenfalls dafür aufkommen?» Mit solchen und ähnlichen Fragen wenden sich immer wieder Ehepartner an die Caritas.Zunächst einmal gilt der Grundsatz, dass jeder nur für seine eigenen Schulden haftbar ist. Allerdings sieht das Gesetz für bestimmte Schulden, die innerhalb der Ehe entstanden sind, den Grundsatz der solidarischen Mithaftung vor. Das bedeutet, dass beide Partner persönlich für den Gesamtbetrag der Forderung einzustehen haben.

Mitverpflichtung

Doch es gibt auch Rechtsgeschäfte in der Ehe, bei denen gemeinsame Schulden entstehen können. Das Gesetz legt fest, dass unabhängig vom gewählten Güterstand beide Partner die eheliche Gemeinschaft vertreten können, und zwar im Hinblick auf den täglichen Bedarf der Familie.Dieser breite und unbestimmte Begriff bedeutet, dass ein Ehepartner den anderen mitverpflichten kann, wenn es um die alltäglichen Bedürfnisse der Familie geht, d.h. unter anderem für die Ausgaben für Wohnung (Miete, Nebenkosten und laufender Unterhalt), Nahrungsmittel, Kleidung und Körperpflege, Erziehungs- und Ausbildungskosten der Kinder, Krankenversicherung, Unterhalt des Fahrzeugs usw. Dieser Bedarf muss allerdings dem Lebensstandard der Eheleute angemessen sein, so dass einige Ausgaben bei einem Paar zur solidarischen Mithaftung führen können, bei einem anderen jedoch nicht. Im Konfliktfall wird der Begriff des täglichen Bedarfs vom Richter ausgelegt.

Persönliche Verantwortung

In allen anderen Fällen, d.h. bei allen Geschäften, die über die alltäglichen Bedürfnisse hinausgehen, kann ein Partner die eheliche Gemeinschaft nur mit ausdrücklichem Einverständnis des anderen vertreten.Aus diesem Grund sieht das Bundesgesetz über den Konsumkredit bei Aufnahme eines Kleinkredits oder eines Leasingvertrags auch nicht mehr die obligatorische Unterschrift der Ehegattin oder des Ehegatten vor.Nur die Person, die den Vertrag unterzeichnet hat, ist auch zur Rückzahlung verpflichtet. Es versteht sich allerdings von selbst, dass die Verschuldung eines der beiden Partner nicht ohne Folgen für die Familie bleibt, da sich ihr verfügbares Einkommen daraufhin verringert.Zu beachten ist auch, dass die laufenden Steuern fast immer als gemeinsame Schuld der Eheleute betrachtet werden. Hier kommt der oben erwähnte Grundsatz der solidarischen Mithaftung zur Geltung.Eing.Im Rahmen der «Schuldenberatung» hat die Caritas bereits zu Themen wie «Mit Rechnungen im Rückstand»; «Kleinkredit»; «Autoleasing» oder «Privatkonkurs» Stellung genommen.Fragen beantwortet: Caritas Freiburg, Schuldenberatungsdienst, PF 295, 1705 Freiburg, Telefonberatung: Mittwoch- und Donnerstagvormittag 026 321 18 62,dettes.secr@caritas-fr.ch www.schulden.ch

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