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Schuldig der versuchten Erpressung

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Gerichtspräsident Marcus Ducret vom Bezirksgericht See in Murten hat sein Urteil gefällt: Ein 48-jähriger Mann ist der mehrfachen üblen Nachrede und der mehrfach versuchten Erpressung schuldig. Ducret verurteilt ihn laut schriftlicher Urteilsverkündung zu 720 Stunden gemeinnütziger Arbeit bedingt mit zwei Jahren Probezeit. Zudem muss sich der Mann einer ambulanten Psychotherapie unterziehen. Während der Gerichtsverhandlung von vergangener Woche (siehe FN vom 12. September) zeigte sich der Mann nicht einsichtig: Er bezeichnete die Privatkläger als Betrüger und fühlt sich selber als Opfer. Die Anklage nannte der Mann eine Frechheit.

Hotel im Oberland

Die Geschichte begann im August 2010, als der Mann einen Aktienkaufvertrag zum Erwerb eines Hotels im Berner Oberland unterschrieb. Wie vereinbart leistete er eine Anzahlung von 150 000 Franken. Die restlichen zwei Millionen konnte er jedoch nicht termingerecht bezahlen, weshalb die Anzahlung als sogenanntes Reuegeld verfiel. Um doch noch zu seinem Hotel zu kommen, hat der Mann beim Zivilgericht um Verlängerung der Zahlungsfrist ersucht, die jedoch abgewiesen wurde.

Kurz darauf hat der Verurteilte seinem Ärger Luft gemacht: In zwei Schreiben an das Gericht bezeichnete er zwei in den Verkauf involvierte Personen als Lügner. Zudem hätten diese die Bilanzen des Hotels frisiert. Beim Steueramt zeigte er die beiden Personenwegen Steuerhinterziehung an.Ende November 2010 sagte der 48-Jährige während eines Telefongesprächs, dass die beiden Privatkläger Weihnachten nicht mehr zuhause, sondern im Gefängnis erleben würden. In verschiedenen Schreiben, unter anderem an ein Regionalgericht, bezeichnete er die beiden Männer wiederum als Lügner und Betrüger. Er sei von Anfang an angelogen worden.

Mitte 2011 eskalierte die Situation: Der Beschuldigte schrieb allen Aktionären des Hotels, dass jetzt Schluss sei. «Ich will mein ganzes Geld zurück. (…) Falls ich dieses Geld nicht bis am 30. Juni 2011 um 17 Uhr bekommen habe (…), werde ich allen Beteiligten alles, was sie haben und besitzen, auch wegnehmen. Danach bin ich auch ein Krimineller. Überlegen Sie sich Ihren Schritt gut.» Knapp einen Monat später drohte der Mann während eines Telefongesprächs, dass er ins Oberland fahre und alle erschiesse, wenn er das Geld nicht bis 15 Uhr habe. «Ich werde zum grössten Serienmörder, den die Schweiz je gesehen hat», sagte der Mann laut der schriftlichen Urteilseröffnung.

 Der Verurteilte fordert bis heute seine Anzahlung zurück. Dies hätten ihm die nachfolgenden Käufer des Hotels mehrfach versprochen. Laut dem Verurteilten kauften diese das Hotel nur unter der Bedingung, dass er seine Anzahlung zurückerhält. In der Verhandlung in Murten ging es aber nicht um diese Forderung, sondern um die Strafbarkeit seiner Äusserungen. Üble Nachrede ist nicht strafbar, wenn der Beschuldigte beweisen kann, dass seine Aussagen der Wahrheit entsprechen. Laut dem Urteil konnte der 48-Jährige den Beweis jedoch nicht erbringen, dass die beiden Männer Lügner und Betrüger seien oder dass sie Steuern hinterzogen hätten. Die von dem Beschuldigten ausgelösten Verfahren führten zu keiner strafrechtlichen Verurteilung. Der versuchten Erpressung ist der Mann schuldig, weil er rechtlich nicht mehr Eigentümer des anbezahlten Betrages war und mehrfach gedroht hat.

 Für die Verfahrenskosten muss der Verurteilte aufkommen, zudem hat er Genugtuungen und Parteientschädigungen von insgesamt rund 13 000 Franken zu bezahlen.

Rückblick: Angeklagter ist bereits mehrfach vorbestraft

D er Verurteilte ist kein unbeschriebenes Blatt, er ist bereits mehrfach vorbestraft. 2002 verurteilte ihn das Strafgericht des Seebezirks wegen Brandstiftung. 14 Monate bedingt mit einer Probezeit von vier Jahren lautete das Strafmass. Er hatte damals während der Gerichtsverhandlung zugegeben, ein Haus in Brand gesetzt zu haben. Als Begründung dafür gab der Mann an, dass er verzweifelt gewesen sei, weil er das Haus, in dem er seit zehn Jahren wohnte, verlassen musste. Das Haus war verkauft worden und die neuen Besitzer wollten die Liegenschaft selber benützen.

Lange Zeit weigerte er sich auszuziehen, denn das Haus war ihm gemäss eigenen Aussagen vom früheren Besitzer zum Kauf versprochen worden. em u

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