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Schuldspruch nach Diebestour durch Greyerzer Kirchen

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Auf einer Diebestour durch den Greyerzbezirk hat ein Mann im März drei Kirchen ausgeraubt. Er wurde von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt.

Die Opferstöcke von drei Kirchen im Freiburger Greyerzbezirk wurden am 2. März dieses Jahres um mehrere Hundert Franken erleichtert. Ein 46-jähriger Mann hatte zunächst die Kirche in La Roche im Visier. Mithilfe eines selbst gebastelten Greifarms entwendete er Geld aus dem Opferstock. Am gleichen Tag verfuhr er in den Kirchen in Le Pâquier und Estavannens auf die gleiche Weise und entwendete dabei mindestens 1585 Franken. Diesen Betrag fanden die Einsatzkräfte der Freiburger Kantonspolizei im Auto des Mannes, als sie ihn später am selben Tag in Vaulruz festnehmen konnten. 

Unbedingte Freiheitsstrafe

Die drei Pfarreien, die Opfer der Diebstähle wurden, haben bei der Freiburger Staatsanwaltschaft Strafanzeigen eingereicht. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann wegen Diebstahls zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Tagen, wobei der Mann bereits einen Tag in Untersuchungshaft abgesessen hatte. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 600 Franken übernehmen.

Die Freiheitsstrafe sei berechtigt, weil laut Staatsanwaltschaft die Gefahr bestand, dass der Mann sonst weitere Delikte hätte begehen können. Eine Geldstrafe sei zudem nicht infrage gekommen, weil der Verurteilte keinen festen Wohnsitz angeben konnte und so die Gefahr bestand, dass eine Geldstrafe nicht hätte eingetrieben werden können. Die Freiheitsstrafe sei des Weiteren angebracht, da der Mann der Staatsanwaltschaft bereits bekannt war, weil er zwischen den Jahren 2016 und 2022 bereits drei Mal verurteilt wurde, davon zweimal wegen Diebstahls.

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