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Schuldspruch wegen Genital- Verstümmelung

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FREIBURG In der Schweiz ist erstmals ein Urteil im Zusammenhang mit Genitalverstümmelung gefällt worden. Eine 50-jährige Frau im Kanton Freiburg wurde verurteilt, weil sie ihre Halbschwester nicht geschützt hatte.

Das Opfer wurde in seinem Herkunftsland Somalia beschnitten. Ihre Halbschwester wurde nun für schuldig befunden, die Fürsorgepflicht verletzt zu haben. Das Gericht erteilte ihr eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, wie Untersuchungsrichterin Yvonne Gendre am Mittwoch vor den Medien sagte.

Das Strafverfahren hat den Staatsrat bewogen, Massnahmen gegen Genitalverstümmelungen zu ergreifen. cn/sda

Bericht Seite 2

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