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Schuldspruch wegen Mangel an Sorgfalt

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«X. hat beim Sichern seines parkierten Fahrzeugs in einer Strasse mit starkem Gefälle elementare Sorgfaltspflichten verletzt» – so heisst es im Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft gegen einen 73-jährigen Mann. Was war geschehen? Der in Zürich wohnhafte Mann hatte im Juli 2018 einen Ausflug nach Murten gemacht und sein Auto am Raffor auf einem Parkfeld abgestellt, um am See einen Spaziergang zu machen.

Das Auto kam in Bewegung und rollte vom Parkfeld die Rafforstrasse hinunter. Diese weist ein Gefälle von zwölf Prozent auf. Das Fahrzeug überrollte zwei Fussgänger, die am Strassenrand gingen und Richtung Ryf unterwegs waren. Der Mann erlitt Quetschungen und offene Wunden an Händen, Armen, Beinen und am Gesicht. Er war während dreier Wochen arbeitsunfähig. Die Frau erlitt ebenfalls Quetschungen und Wunden an Beinen und Füssen und brach sich einen Zeh.

Die Staatsanwaltschaft hat den Besitzer des zu wenig gesicherten Autos wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 100 Franken verurteilt mit einer Probezeit von zwei Jahren. Er muss eine Busse von 1000 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten von 523  Franken.

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