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Schuldsprüche nach Tod eines Velofahrers

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Autor: Karin aebischer

Tafers Gebe es einen gemeinsamen Nenner der gestrigen Gerichtsverhandlung, wäre es der Wunsch aller Beteiligten, das Rad der Zeit zurückdrehen zu können. Was Anwalt Markus Meuwly in seinem Plädoyer wünschte, ist aber unmöglich. Und so mussten sich ein Landwirt, ein ehemaliger Gemeinderat und ein Werkhofmitarbeiter von Überstorf vor dem Polizeirichter Reinold Raemy wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Die Anklage geht auf einen Fall im November 2009 zurück (siehe Kasten), als ein Mann bei einer Velotour ums Leben kam.

Der Verunglückte war in ein Montageseil gefahren, das angebracht worden war, um mittels Absperrplane auf Holzschlagarbeiten aufmerksam zu machen. Den Auftrag für den Holzschlag beim Techtermannshaus hatte die Gemeinde einem Landwirt erteilt, der schon über 20 Jahre lang Waldarbeiten durchgeführt hatte. Doch die Baustellensignalisation und die Sperrung der Strasse waren mangelhaft, und es fehlte die Bewilligung für die Sperrung, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.

Verantwortung unklar

Für ihn sei klar gewesen, dass er für die Holzereiarbeiten zuständig sei und die Gemeinde sich um die Strassensperre kümmere, sagte der Landwirt. Dies habe er mit einem Gemeinderat so vereinbart. Dieser hat die Absprache anders in Erinnerung. Er ging davon aus, dass sich der Landwirt als beteiligter Unternehmer um die Sperrung kümmert. Deshalb habe er diesem auch nicht mitgeteilt, dass sich der Gesamtgemeinderat dagegen ausgesprochen hatte, sich um die Sperre zu kümmern. Dass es dazu eine Bewilligung gebraucht hätte, habe er jedoch auch nicht gewusst.

Leichte Fahrlässigkeit

«Mit seiner mangelhaften Kommunikation hat er eine fatale Gefahr geschaffen», sagte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Markus Julmy über den Gemeinderat. Objektiv obliege es aber dem Unternehmer, also dem Landwirt, für die Signalisation zu sorgen. Somit seien beide, wie auch der Werkhofmitarbeiter, der ebenfalls ein Signal hinstellte, der fahrlässigen Tötung schuldig zu sprechen. «Das Verschulden liegt im Bereich der leichten Fahrlässigkeit», so Julmy. Er beantragte bedingte Strafen von maximal 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Rechtsanwalt Markus Meuwly verlangte für seine beiden Mandanten – den ehemaligen Gemeinderat und den Gemeindearbeiter – den Freispruch. Dies tat auch Anwalt Joachim Lerf für den Landwirt. «Muss für alles ein Schuldiger gesucht werden? Gibt es keine Gesellschaft mehr, die sagt, es war ein Unfall?», fragte dieser im Plädoyer. Sein Mandant konnte und musste nicht voraussehen, dass sich so ein tragischer Unfall ereignen würde. Dieser sei durch eine Verkettung von unglücklichen Umständen entstanden.

Der Polizeirichter folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft mehrheitlich und verurteilte den Landwirt sowie den ehemaligen Gemeinderat wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Strafe von 120 beziehungsweise 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der Werkhofmitarbeiter wurde freigesprochen. Die Witwe, die während der Verhandlung weinen musste, erhält eine Genugtuung von 25000 Franken sowie Schadenersatz von 9200 Franken. Der Sohn erhält 15000 Franken Genugtuung.

Zum Unfall

Ambulanz und Rega waren im Einsatz

Zum Unglück kam es am 25. November 2009. Wie die Polizei damals mitteilte, fuhr der 69-Jährige um 14.30 Uhr mit dem Velo von Überstorf in Richtung Golfplatz. Auf der Golfstrasse übersah er die Strassensperre, prallte in diese und kam zu Fall. Er blieb bewusstlos liegen, wurde von Sanitätern beatmet und dann mit der Rega ins Inselspital geflogen. Tags darauf erlag er den Verletzungen. ak

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