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Schuldienste sollen an den Schulen bleiben 

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Zwei Grossräte fordern, dass Gemeinden den Therapieort ihrer Schuldienste in Zukunft frei wählen können. Der Staatsrat lehnt die Motion ab.

Geht es nach dem Willen der beiden Grossräte Anne Meyer Loetscher (Die Mitte, Estavayer-le-Lac) und Savio Michellod (FDP, Granges), sollen künftig die Gemeinden frei entscheiden können, wo logopädische, psychologische und psychomotorische Therapien durch die damit betrauten Schuldienste erbracht werden. Nach Ansicht der Motionäre wäre es nach Grösse der Schule und Organisation der Schuldienste sinnvoll, wenn die Therapie an einem einzigen Standort stattfände. Betroffene Schüler müssten sich dann zu diesem Therapieort begeben. Bis jetzt ist vorgeschrieben, dass Therapieleistungen direkt am Schulort erbracht werden müssen.

Paradigmenwechsel sei unerwünscht

«Die Erfahrung hat gezeigt, dass es weder sinnvoll ist, ein Kind alleine oder gelegentlich in Begleitung seiner Eltern vom Schulgebäude zum Therapieort gehen zu lassen», schreibt der Staatsrat in seiner Antwort. Die Forderung der Motionäre hätte einen Paradigmenwechsel zur Folge. Dies sei aber nicht wünschenswert, da er weder den Interessen der Schüler noch der Entwicklung der Schule diene.

Wenn sich die pädagogisch-therapeutischen Fachpersonen an Orten ausserhalb der Schule treffen, kann sich keine Teamarbeit entwickeln. Dabei sei für eine integrative Schule die Arbeit in multidisziplinären Teams unerlässlich. Also Teams, in denen alle Fachpersonen der Schule vertreten sind und nicht nur der Lehrkörper. Der Staatsrat will, dass in einer Schule die Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt stehen und daher die Therapien möglichst in der Nähe der Klassen durchgeführt werden können. Aus besagten Gründen beantragt der Staatsrat, die Motion abzulehnen.

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