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Schulen sollen automatisch gelüftet werden

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Eine Volksmotion verlangt vom Freiburger Staatsrat, Artikel 5 Absatz 3 des kantonalen Energiegesetzes zu ändern. Das Gesetz sieht vor, dass die Neubauten des Kantons oder der Gemeinden das Minergie-P-Label erlangen oder gleichwertige Kriterien erfüllen müssen. Zu den Bedingungen für den Erhalt des Labels gehört die Installation einer automatischen Lüftung, um die Luftqualität zu sichern.

Die Motionäre verlangen, dass insbesondere bei Schulzimmern und Schulgebäuden die mechanischen Lüftungsanlagen zu begrenzen sind und manuell gelüftet werden darf, insofern es mit der Lüftungscharta vereinbar ist. Denn laut den Motionären werden die Schulzimmer nur während eines kleinen Teils des Tages intensiv genutzt. Die Motion verlangt, dass zwischen den Zielen und der Art und Weise, wie die vorgeschriebenen Werte erreicht werden, unterschieden wird.

Der Staatsrat beantragt die Abweisung der Motion. Wie er in seiner Antwort schreibt, wäre mit einer Annahme des Vorstosses nicht garantiert, das die Bestimmungen zur Luftqualität eingehalten werden können. Das bestehende Gesetz setze nämlich die neusten wissenschaftlichen Daten dazu um. Es sei zudem so, dass die Bedingungen für das Minergie-Label eingehalten werden müssten. Dazu gehört eine automatische Lüftung, die kein manuelles Eingreifen verlangt.

Weiter führt die Kantonsregierung aus, dass die Tatsache, dass die Schulzimmer nur einen Teil des Tages genutzt würden, es nicht rechtfertige, die automatischen Lüftungsanlagen zu begrenzen. Der Staatsrat beruft sich dabei auf die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit, wonach ein Lüftungskonzept vorzuziehen sei, bei dem die mechanische Lüftung den wesentlichen Teil ausmacht.

Auch sei wegen der Corona-Pandemie zurzeit besondere Vorsicht geboten. Die Innenluft müsse durch ein Lüftungssystem regelmässig erneuert werden, was durch ein rein manuelles Lüften nicht gewährleistet werden könne.

km

 

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