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Schülerunfallversicherung mit neuem Zweck

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Die staatliche Schülerunfallversicherung wurde 2006 aufgehoben, seither ist dies Sache von privaten Versicherern. Im Kanton Freiburg ist aus jener Zeit aber noch ein Betrag von rund 5,7 Millionen Franken vorhanden.

Bei der Aufhebung ging man davon aus, das Geld zur Aufarbeitung noch nicht abgeschlossener Schadensfälle zu verwenden und einen Teil des Kapitals für einen anderen Zweck zu verwenden. Ein erster Vorschlag, den Rest zu gemeinnützigen Zwecken im Bereich der Familienhilfe einzusetzen, wurde vom Grossen Rat angelehnt. Die Definition war ihm zu breit gefasst. Auch die Finanzinspektion hatte angeregt, die Verwendung des Fonds zu überdenken.

Nun legt der Staatsrat einen neuen Gesetzesentwurf zur Verwendung des Fonds vor. So sollen die Beiträge ins­künftig nicht mehr nur verunfallten Kindern zugutekommen, sondern auch solchen mit anderen schweren gesundheitlichen Problemen. Gemäss dem Staatsrat sei nämlich festzustellen, dass sich immer mehr Familien in einer schwierigen Finanzlage wiederfinden, wenn ein Kind schwer erkrankt und dafür eine entsprechend aufwendige Behandlung benötigt.

Der Staatsrat schlägt im Entwurf zudem vor, den Anwendungsbereich von Kindern und Jugendlichen bis 20 Jahren auf 25 Jahre zu erhöhen, solange diese noch bei ihren Eltern wohnen.

Die Zahl der zu behandelnden Fälle ist gemäss Staatsrat schwer abzuschätzen. Im Reglement zum Gesetz solle aber ein Höchstbetrag von 25 000 Franken festgesetzt werden, heisst es in der Botschaft. Dieser Betrag galt schon bisher.

uh

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