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Schulhoheit der Kantone gestutzt

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Untertitel: Ständerat genehmigt neue Bildungsverfassung

Mit ihrem Entscheid behielt die kleine Kammer drei kleinere Differenzen ihrer Bildungskommission bei. Die schwerwiegendste davon betrifft die Gleichwertigkeit von rein schulischer und beruflicher Bildung, welche der Nationalrat eingefügt hatte. Aus Angst, aus dem neuen Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung könnte ein Zulassungsrecht an eine Hochschule nach bestandenem Lehrabschluss abgeleitet werden, änderte der Ständerat die allgemein gefasste «Gleichwertigkeit» in «gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung».
Als zweite Differenz weitete die kleine Kammer die Statistik aus, welche Grundlagen für die Anwendung bringen soll. Sie verlangt, dass auch die Auswirkungen auf die Forschung gemessen werden. Und schliesslich änderte der Ständerat den Titel der Vorlage. Neu heisst sie: Bundesbeschluss über die Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung.

Sensible kantonale Eigenständigkeit

Der neue Verfassungsartikel fand im Rat einhelligen Anklang. Zum einen wurde seine Entstehungsgeschichte gelobt. Die beiden Bildungskommissionen erarbeiteten ihn zusammen mit der Erziehungsdirektorenkonferenz. Zum anderen herrschte Erleichterung, dass das Schulwesen endlich besser koordiniert werden kann. Endlich werde dem «Kantönligeist», der der Mobilität nicht Rechnung trägt, etwas entgegengesetzt. Der Verfassungsartikel trage aber der höchstsensiblen kantonalen Schulhoheit Rechnung.

Der Bund greife nur dort koordinierend ein, wo sich die Kantone nicht einig werden. Er könne interkantonale Verträge für allgemein verbindlich erklären. Die Gebiete, wo er etwas tun dürfe, seien umschrieben, sagte Kommissionssprecherin Christiane Langenberger (FDP/VD).
Nicht nur in der obligatorischen Bildung erhält der Bund mehr Kompetenzen, sondern auch bei den Hochschulen. Auch hier richtet sich sein Eingreifen nach dem Subsidiaritätsprinzip. Aus dem Bildungsrahmenartikel liessen sich keine finanziellen Mehrbelastungen des Bundes ableiten, hiess es im Ständerat.

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