An den Freiburger Mittelschulen soll das administrative Schuljahr in Zukunft am 1. August und nicht mehr wie bisher am 1. September beginnen. Dies sieht der Entwurf einer Änderung des Gesetzes über den Mittelschulunterricht vor, welchen der Staatsrat dem Grossen Rat vorlegt. Die Änderung soll insbesondere eine Anpassung an die Regelung über die obligatorische Schule und an die umliegenden Kantone bringen, heisst es im Bericht zum Gesetzesentwurf. Dies würde die berufliche Mobilität fördern.
Die vorgeschlagene Änderung betrifft nicht den Beginn des Unterrichts, sondern das Datum der Anstellung der Lehrerinnen und Lehrer, deren Rücktritt oder die Auflösung des Dienstverhältnisses. Wie es im Bericht heisst, kommt die Änderung einem Anliegen der neu angestellten Lehrpersonen entgegen. Diese mussten mit der bisherigen Regelung mehrere Wochen auf die Auszahlung des ersten Lohns warten. Wenn nun in Zukunft dem neuen Personal ein Augustlohn ausgezahlt wird, so wird dies kompensiert durch den Wegfall des Augustlohns beim Ende eines Dienstverhältnisses. uh