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Schulleiterin darf doch Grossrätin sein

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Mit 2125 Stimmen holte Eliane Aebischer bei den Grossratswahlen für die SP Sense einen dritten Sitz im Kantonsparlament. So gross die Freude bei der Düdinger Co-Schulleiterin und ihrer Partei über diesen Erfolg war, so unsicher war zu diesem Zeitpunkt, ob sie ihr Amt antreten darf. Denn die kantonale Erziehungsdirektion hatte ihr die Bewilligung zur Ausübung ihres Grossratsmandats verweigert (FN vom 7. und 8. November). Nun hat das Kantonsgericht entschieden, dass das Amt als Grossrätin mit der Arbeit als Schulleiterin zu vereinbaren ist. Es heisst damit die Beschwerde von Eliane Aebischer gegen den Entscheid der Erziehungsdirektion gut. «Ich freue mich riesig darauf, diese Herausforderung annehmen zu können», sagte Aebischer gestern auf Anfrage. Sie freue sich aber auch für ihren Berufsstand: Dass Schulleiterinnen und Schulleiter sowie OS-Direktoren das Recht hätten, ein Grossratsmandat auszuüben.

Die Erziehungsdirektion hatte im Vorfeld argumentiert, dass sich eine Schulleiterin vollständig auf ihre Leitungsfunktion zu konzentrieren habe und nicht regelmässig für die Ausübung eines politischen Amtes abwesend sein dürfe. Zudem befürchtete die Direktion, dass Interessen- und Loyalitätskonflikte entstehen könnten, wenn schulleitende Grossräte Vorstösse einreichen, «die sich gegen die Praxis oder die Haltung der Direktion richten oder die deren eigene Tätigkeit betreffen». Das Kantonsgericht teilt die Meinung der Direktion nicht, wonach Eliane Aebischer aus personalrechtlicher Sicht und insbesondere aus zeitlichen Gründen nicht Mitglied des Grossen Rates sein kann. Sie arbeitet mit einem Pensum von 57 Prozent als Co-Schulleiterin und unterrichtet zu 38 Prozent. Insgesamt handle es sich dabei zwar um ein sehr grosses Teilzeitpensum, aber nicht um ein Vollzeitpensum – eine Mitgliedschaft im Grossen Rat sei zeitlich somit möglich. Eliane Aebischer hatte im Vorfeld zudem erklärt, dass sie ihr Pensum bei einer Wahl im kommenden Schuljahr reduzieren würde.

Das Kantonsgericht erwähnt in seiner Argumentation auch die langjährige Erfahrung der Düdingerin. Die Primarlehrerin ist seit 17 Jahren Schulleiterin. «Mit dieser Erfahrung ist davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin auch die gesetzlich neu definierten Funktionen der Schulleitung wahrnehmen kann, zumal keine konkreten gegenteiligen Anhaltspunkte ersichtlich sind», hält das Gericht fest. Ab 2018 wird das Modell einer Co-Leitung nicht mehr zulässig sein, und das Pensum eines Schulleiters muss mindestens 80 Prozent betragen.

Siggen äussert sich nicht

Über den Vorbehalt der Erziehungsdirektion, es könnten Interessen- und Loyalitätskonflikte entstehen, habe zudem nicht die Direktion zu entscheiden, sondern der Grosse Rat, heisst es im Urteil. Es ist an der sogenannten Validierungskommission, zu Handen des Grossen Rats einen Vorschlag zu machen. Diese Kommission muss sich erst konstituieren und wird sich am 6. Dezember erstmals treffen, wie Mireille Hayoz, Generalsekretärin des Grossen Rats auf Anfrage sagt.

Sie könne den Inhalt dieser Entscheidung nicht vorwegnehmen, so Hayoz. Die Kommission werde sich auf den Artikel 49 des kantonalen Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte stützen. Dort sind mehrere Berufe aufgeführt, die mit dem Amt einer Grossrätin unvereinbar sind. Dazu gehören Mitarbeiter der Staatskanzlei, Dienstchefs, Mitglieder der Polizeikommandos sowie das Kader der kantonalen Anstalten und Betriebe, an deren Gesellschaftskapital der Staat zu mindestens 50 Prozent beteiligt ist. Schulleiter oder OS-Direktoren sind nicht aufgeführt.

Marianne Meyer, bei der Erziehungsdirektion für die Kommunikation zuständig, sagte auf Anfrage lediglich, dass die Direktion den Gerichtsentscheid erhalten habe, sich aber nicht weiter dazu äussern wolle. Die Direktion werde erst dann über ihr weiteres Vorgehen entscheiden, wenn der Beschluss der Validierungskommission feststehe. Der Anfrage für ein Gespräch mit Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen (CVP) konnte sie nicht nachkommen: Staatsrat Siggen wolle sich zurzeit nicht weiter zu diesem Dossier äussern.

Der Düdinger OS-Direktor Laurent Baeriswyl (CVP) freut sich für seine Berufskollegin: «Für Eliane Aebischer persönlich und für die Sache.» Er hatte selbst auch für den Grossen Rat kandidieren wollen – wie er es bereits vor fünf Jahren tat. Der Düdinger Generalratspräsident liess es dann aber bleiben, weil ihm sein Arbeitgeber wie bei Eliane Aebischer einen negativen Bescheid auf sein Gesuch erteilt hatte. Er finde es ärgerlich und enttäuschend, dass die Direktion so entschieden habe, und sich nun herausstelle, dass Schulleiter und OS-Direktoren als Grossräte tätig sein dürfen. «Es gibt absolut keinen Grund, der dagegen spricht.»

«Ich freue mich riesig darauf, diese Herausforderung annehmen zu können.»

Eliane Aebischer

Neu gewählte SP-Grossrätin

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