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Schulzahnpflege erhält gesetzliche Grundlage

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Die Leistungen der Schulzahnmedizin werden gemäss einem Beschluss des Staatsrates weitergeführt. Die Kantonsregierung legt dem Grossen Rat einen Gesetzesentwurf vor. Er basiert laut ei- ner Mitteilung auf einer breit angelegten Vernehmlassung. Gegenüber diesem Vorentwurf hat der Staatsrat organisatorische Anpassungen und eine Klärung der Aufgaben- und Kostenaufteilung vorgesehen. Das neue Gesetz umfasst auch die Zahnprophylaxe. Das Ziel ist die Beibehaltung wesentlicher Elemente des bewährten Systems in der Mund- und Zahnpflege bei Kindern und Jugendlichen, so die Mitteilung.

Das Gesetz verpflichtet alle Kinder im schulpflichtigen Alter, sich einer jährlichen Zahnkontrolle und – sofern Karies festgestellt wird – einer Zahnbehandlung zu unterziehen. Seit Einführung des Schulzahnpflegegesetzes im Jahr 1990 wurden Ungleichheiten bei der Kostenaufteilung zwischen Staat und Gemeinden, Mehrkosten bei der Mobilität der Kliniken, Anpassungen an den technologischen Fortschritt, neue Bedürfnisse in Sachen Mund- und Zahngesundheit und wirtschaftliche Zwänge festgestellt. Das neue Konzept sieht die Beibehaltung des Unterrichts in Mund- und Zahnhygiene vor.

Vieles bleibt gleich, aber es gibt laut der Mitteilung eini- ge Neuerungen. Die mobilen Einheiten werden nur noch für Zahnkontrollen eingesetzt, was sich günstig auf Prophylaxe und Prävention auswirken soll. Behandelt werden Patienten in den ortsfesten Kliniken. Die Mehrkosten für die mobilen Einheiten werden von den Gemeinden getragen, im Gegenzug wird die Organisation der Kontrollen einfacher, und die Gemeinden müssen Kosten für die ortsfesten Kliniken nicht mehr tragen. Ausserdem werden die Öffnungszeiten der fixen Kliniken angepasst, um den Bedürfnissen der Eltern besser zu entsprechen. Und Jugendliche erhalten Zahngutscheine.

Im Bereich der Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen kümmert sich der Schulzahnpflegedienst (SZPD) um das Rechnungswesen der Kieferorthopädie. Bislang wurden diese Leistungen von den Gemeinden bezahlt und dann den Eltern weiterverrechnet. Auch führt der SZPD Instrumente für die Überprüfung der Umsetzung des Gesetzes ein. Dadurch sollen laut Mitteilung namentlich die erkannten Ungleichheiten im Zusammenhang mit der Finanzierung behoben werden.

Über 30 000 Kontrollen

Laut einer Statistik des Staatsrates erhielten die Schulen 2013 1283 Besuche von Fachleuten für Prophylaxe. Die Kieferorthopädie behandelte 1404 Patienten und registrierte 9363 Termine in den beiden Spezialkliniken. 30 250 Kinder bis hinauf zur Orientierungsschule werden kontrolliert und bei Bedarf behandelt. fca

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