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Schumacher-Deal mit Fragezeichen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ist es im Interesse der Steuerzahler, dass sich der Kanton an den Kauf der Gebäude eines Industriebetriebs wagt? Übernimmt da der Kanton nicht eine Menge von Problemen? Eine Problemreihe, die heute gar nicht abzuschätzen ist.

 Auf den ersten Blick scheint es so, dass der Kanton der Verkäuferin unter die Arme greifen will. Immer noch in bester Erinnerung ist der Stellenabbau im November 2014. Langjährigen Mitarbeitern wurde gekündigt. Einigen blieb nichts anderes übrig, als die Entschädigung der Arbeitslosenkasse in Anspruch zu nehmen, und dies bis zum Erreichen des AHV-Alters. Infolge finanzieller Schwierigkeiten des Arbeitgebers erfolgte bis heute keine Auszahlung des 13. Monatsgehalts für 2014.

 Wie setzt sich der erwähnte Verkaufspreis von 20,2 Millionen Franken zusammen? Es kann doch nicht sein, dass der Kanton dem heutigen Eigentümer die zu erwerbenden Räumlichkeiten im Anschluss an den Kauf vermietet. Was passiert, wenn der Betrieb die Miete nicht mehr bezahlen kann? Wie sieht eine eventuelle Liquidation des Betriebs aus? Wer übernimmt die Entsorgungskosten, wenn plötzlich die Schliessung erfolgen würde? Ferner wird die Berechnung der Nebenkosten keine einfache Aufteilung ergeben. Diskussionen sind programmiert.

Der Kanton rechnet heute mit Umbaukosten von rund zehn Millionen Franken. Rechtfertigt sich die Gesamtinvestition von über 30 Millionen für den zu erwartenden Nutzen? In Freiburg wurden Zeughäuser abgerissen, die Poyakaserne wird in absehbarer Zeit ebenfalls frei, verschiedene Projekte über die zukünftige Nutzung sind in Bearbeitung. Die kantonalen Kulturgüter könnten mit bedeutend weniger Investitionen als für den Kauf in Schmitten gelagert werden. Einzige Gewinnerin in diesem Projekt «Schmitten» ist die Schumacher AG. Hinzu kommt, dass die Gemeinde Schmitten beim Verkauf des Industriebetriebs nie mehr Liegenschaftssteuern einkassieren kann.

«Die kantonalen Kulturgüter könnten mit weniger Investitionen als in Schmitten gelagert werden.»

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