Am 3. April 2012 ist ein Mann auf dem Fussballplatz Giffers von einer Pistolenkugel getroffen und leicht verletzt worden. Das Geschoss war im nahen Pistolenstand abgefeuert worden. Die Staatsanwaltschaft hat in der Folge zwei Personen, die für die Kontrolle der Schiessanlage zuständig waren, wegen Fahrlässigkeit verurteilt. Dieses Urteil hat das Polizeigericht Sense gestern revidiert. Es sprach die beiden frei. Der mehrfach abgeprallte und fehlgeleitete Schuss habe eine derart ungewöhnliche Flugbahn genommen, dass niemand ein allfälliges Verletzungsrisiko hätte vorhersehen können, heisst es im Urteil. im
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