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Schutz vor Kündigung reicht dem Staatsrat

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Den missbräuchlichen Kündigungen nach Mutterschaftsurlaub einen Riegel zu schieben: Das ist das Anliegen einer Motion der Grossräte Martine Fagherazzi (SP, Ecuvillens) und Elias Moussa (SP, Freiburg). Sie verlangen darin eine Standesinitiative für Gesetzesänderungen, so dass junge Mütter besser geschützt werden. Insbesondere verlangen sie in ihrem Vorstoss, dass der Kündigungsschutz von 16 auf 32 Wochen ausgeweitet wird und dass auch die Zahl der Monatslöhne erhöht wird, die einer Frau bei einer missbräuchlichen Kündigung zustehen. Sie beziehen sich dabei auf eine Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Mann und Frau.

Nur wenige Fälle

Von dieser Studie hat auch der Staatsrat Kenntnis. Sie ist aber der Hauptgrund, warum er dem Grossen Rat empfiehlt, die Motion zu verwerfen. So würden gemäss der Studie nur in 3,2 Prozent der Fälle nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub Kündigungen ausgesprochen.

Eine weitere Studie der Uni Genf zeige auf, dass es bei 130  Streitfällen vor Gericht nur in einem Drittel um Schwangerschaft oder Mutterschaft ging. Laut Staatsrat entspricht dies 13 Entscheiden pro Jahr, und nur vier betrafen den Kanton Freiburg, dies ohne Angabe der Diskriminierungsart.

Angesichts der geringen Anzahl von Beschwerden wegen einer Diskriminierung hält es der Staatsrat für unangebracht, eine Standesinitiative zu lancieren. Er erachtet den geltenden Rechtsschutz als angemessen und für Unternehmen als genügend verbindlich.

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