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Schutz vor Passivrauchen

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Bundesrat begrüsst Kommissionsvorlage

BERN. Die Gesetzesvorlage geht zurück auf eine parlamentarische Initiative des Zürcher FDP-Nationalrates und Präventivmediziners Felix Gutzwiller. Rauchverbote sieht die Vorlage für Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, in der öffentlichen Verwaltung, an den Arbeitsplätzen sowie in öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln vor. Sie leiste einen Beitrag zur Volksgesundheit und liege auf der Linie seiner eigenen Politik, hält der Bundesrat fest. Ursprünglich wollte die SGK mit einer Änderung des Arbeitsgesetzes die Arbeitsplätze rauchfrei erklären. Dagegen opponierte die Wirtschaft, weil den Arbeitgebern die ganze Verantwortung übertragen worden wäre. Die SGK wählte deshalb den Weg eines Spezialgesetzes.Dieses Gesetz lässt gewisse Ausnahmen zu. Wenn darin keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, können abgetrennte, besonders gekennzeichnete und ausreichend belüftete Raucherräume (Fumoirs) eingerichtet werden. Gestattet werden kann das Rauchen auch in entsprechenden Einzelarbeitsräumen. Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung im September allenfalls noch Anpassungen vornehmen, bevor sie das Geschäft dem Rat unterbreitet. sda

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