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Schutzdamm verärgert zwei Grossräte

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Nach verschiedensten Verzögerungen ist am Ärgera-Ufer in der Stersmühle bei Tentlingen diesen Sommer ein Hochwasserschutzdamm entstanden. Der Damm, der die Gebiete Stersmühle und Brädelen vor Überschwemmungen bewahren soll, missfällt jedoch den Grossräten Ruedi Vonlanthen (FDP, Giffers) und Josef Fasel (CVP, Alterswil). Im September richteten sie sich in einer Anfrage an den Staatsrat, in der sie das Projekt als «Landschaftsverschandelung» bezeichneten. Sie wollten von der Regierung unter anderem wissen, weshalb der rechtsufrige Damm grösser geworden sei als ursprünglich geplant, wie die Kosten aufgeteilt werden und ob weiterhin eine Kiesentnahme erlaubt sein wird.

Anpassung gefordert

In seiner Antwort erklärt der Staatsrat nun, dass das Projekt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Tentlingen, einem Ingenieurbüro sowie den zuständigen kantonalen und eidgenössischen Stellen ausgearbeitet wurde. Tentlingen habe beschlossen, das erste Projekt, für das die Gemeinde 2011 eine Baubewilligung erhalten hatte, anzupassen. Das Amt für Umwelt forderte die Anpassung, sie war Bedingung, um kantonale Subventionen zu erhalten. Die Vergrösserung des Damms sollte insbesondere dafür sorgen, dass künftig keine Kiesentnahmen mehr notwendig sein werden (die FN berichteten).

Verteilschlüssel bleibt

Der Staatsrat hält fest, dass sich am Verteilschlüssel für die Kosten nichts ändert: Bund und Kanton übernehmen 80 Prozent, der Gemeinde bleiben 20 Prozent. Der Staatsrat äussert sich in seiner Antwort nicht zur Höhe der Kosten. Im Sommer bezifferte der verantwortliche Ingenieur diese für die erste Etappe auf 800 000 Franken. Den Anteil der Gemeinde teilen sich Tentlingen und Giffers auf, da auch auf Gifferser Land gebaut wird. Eine zweite Etappe sieht Arbeiten an der Stersmühlebrücke vor; gegenwärtig prüft die Gemeinde Tentlingen diesbezüglich verschiedene Varianten. Die Kosten für diese Etappe sind demnach noch nicht bekannt.

Keine Entnahmen mehr

Die Kantonsregierung schreibt weiter, dass das Projekt das Gebiet langfristig vor Überschwemmungen schützen werde und Kiesentnahmen nicht mehr notwendig seien. Letztere seien in einem Auengebiet von nationaler Bedeutung, in dem sich die Stersmühle befindet, auch gar nicht erlaubt. mir

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