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Schutzmassnahmen gegen Angriffe des Wolfs

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Freiburg Besorgt fragte Denis Grandjean Ende Juli, ob denn zuerst ein «kleines Rotkäppchen» sterben müsse, bevor die «Verteidiger des Wolfs» erkennen, dass dieser in der Schweiz nicht überleben könne. Angesichts der wiederholten Angriffe auf ungeschützte Schafherden im Frühling befürchtete der CVP-Grossrat, dass ein Nebeneinander von Raubtier und Viehhaltung nicht funktioniere. Der Staatsrat ist laut seiner am Montag publizierten Antwort ganz anderer Meinung. «Wölfe leben zurückgezogen und gehen dem Menschen aus dem Weg. Andere Massnahmen als der Herdenschutz müssen nicht in Betracht gezogen werden», heisst es in der Antwort. Den Schafzüchtern würden Entschädigungen für gerissene Tiere angeboten, ebenso Subventionen für diverse Schutz- massnahmen. Durch diese Massnahmen gingen die Probleme mit dem Wolf massiv zurück, vermerkt der Staatsrat.

Auf die Frage von Grandjean, ob der Staatsrat bereit wäre ein Dringlichkeitsverfahren für den Abschuss anzuordnen, verweist die Exekutive auf das Konzept Wolf Schweiz: Nur ein Wolf, der Schafe von geschützten Herden reisst, kann demnach abgeschossen werden. Dabei müssten mindestens 25 Tiere in einem Monat beziehungsweise 35 in einer Saison getötet werden.

Nicht zuletzt erinnert der Staatsrat daran, dass der Wolf eine bedrohte und durch internationales Recht geschützte Tierart ist. Seit 1988 ist das Raubtier auch im nationalen Jagdgesetz als geschütztes Tier vermerkt. pj

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