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Schutzmassnahmen

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Schutzmassnahmen

Grippesymptome – Was tun?

In seiner Mitteilung erinnert das kantonale Führungsorgan (KFO) an die Regeln, die es bei Grippe-Erkrankung zu beachten gilt: zu Hause bleiben, bei stärkeren Symptomen oder im Fall eines erhöhten Komplikationsrisikos wie zum Beispiel Schwangerschaft oder chronischer Krankheit per Telefon den behandelnden Arzt informieren, nicht ohne Voranmeldung eine Praxis oder Notfallstation aufsuchen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Kantons unter der Rubrik «Gesundheit» zu finden. Das Bundesamt für Gesundheit hat eine Notfallnummer eingerichtet. cf

admin.fr.ch, www.bag.admin.ch, Notfallnummer: 031 322 21 00.

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