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Schwarzarbeit soll richtig wehtun

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Eine Million Franken statt wie bisher 10 000 Franken: So teuer kann es einen Unternehmer im Kanton Freiburg in Zukunft zu stehen kommen, wenn er Leute schwarz für sich arbeiten lässt. Sogar noch mehr, nämlich 20 Prozent eines Auftrags, könnte es bei einem Projekt im öffentlichen Beschaffungswesen kosten.

Solch scharfe Sanktionen schienen sogar dem Staatssekretariat für Wirtschaft etwas viel, aber der Grosse Rat liess sich gestern nicht beirren. Er ebnete den Weg, damit der Kanton Freiburg in Zukunft entschlossen gegen die Schwarzarbeit vorgehen kann.

Das Kantonsparlament hiess fast einstimmig zahlreiche neue Artikel im Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt gut, die im Wesentlichen Anpassungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vorsehen.

Bessere Koordination

Insbesondere sollen die In­spektoren des Amts für den Arbeitsmarkt gerichtspolizeiliche Kompetenzen erhalten. Ihre Beobachtungen und Ermittlungen können als Beweismaterial verwendet werden, eine Baustelle kann bei Bedarf geschlossen werden, und die betroffenen Stellen wie das Amt für den Arbeitsmarkt, das Baustelleninspektorat, die Kantonspolizei, die Staatsanwaltschaft und die Oberämter gehen koordinierter vor.

Einzig bei drei Artikeln gingen die Meinungen zwischen der Ratsmehrheit und dem Staatsrat etwas auseinander. Es ging darum, wie klar definiert werden soll, wer unter die Bestimmungen für Schwarzarbeit fällt. Beide Seiten liessen durchblicken, dass sie sich bis zur zweiten Lesung am Donnerstag noch finden werden.

Kommissionssprecher Hubert Dafflon (CVP, Grolley) bezifferte das Ausmass der Schwarzarbeit auf etwa sechs Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung. Das wären 17  Milliarden Franken für die Schweiz oder eine Milliarde Franken für den Kanton Freiburg. «Opfer der Schwarzarbeit sind zuallererst die Angestellten, dann die ehrlichen Unternehmer, die unter unlauterem Wettbewerb leiden, und schliesslich der Staat mit den Sozialversicherungen und der Steuerverwaltung», so Dafflon.

«Intelligente Demokratie»

Vor einem Jahr habe der Grosse Rat eine Motion für eine Gesetzesänderung angenommen, betonte er. «Seither haben alle Beteiligten mit vereinten Kräften darauf hingewirkt, die Schraube anzuziehen. Alles wurde abgesprochen. Auch Arbeitgeber und Gewerkschaften arbeiteten vorbildlich zusammen. Das ist für mich intelligente Demokratie.»

Staatsrat Olivier Curty (CVP) wies darauf hin, dass die Schwarzarbeit ein komplexes Gebilde sei mit vielen Akteuren und vielen gesetzlichen Grundlagen: «Es braucht eine feine Koordination und ein solides Dispositiv, um gegen zum Teil kriminelle Netzwerke vorzugehen.»

«Die Umsetzung braucht noch einige Zeit, bis sie greift», so Curty. Dazu werde wohl noch in diesem Herbst ein Ausführungsreglement hinzukommen. Er stellte in Aussicht, dass in seiner Direktion eine Person als Koordinator zur Bekämpfung der Schwarzarbeit angestellt werden könnte.

«Entscheidend ist die Umsetzung», meinte Cédric Péclard (La Broye c’est vous, Aumont). «Man muss da ansetzen, wo es richtig wehtut.» Stéphane Peiry (SVP, Freiburg) sagte: «Wir waren lange Zeit naiv, und die ehrlichen Unternehmen haben darunter gelitten. Auch wenn nun nicht alle Fälle gelöst werden: Es brauchte dieses klare Signal. Hohe Bussen wirken abschreckend.»

Daniel Bürdel (CVP, Plaffeien) forderte, dass ausreichend Mittel zur Umsetzung im Budget 2020 zur Verfügung gestellt werden, zeigte sich aber optimistisch: «Im Staatsrat hat ein Umdenken stattgefunden: Die Bekämpfung der Schwarzarbeit geniesst nun Priorität.»

Gewerkschafter Armand Jaquier (SP, Romont) wies auf die Wichtigkeit hin, dass die In­spektoren in den Unternehmen auch gut ausgebildet seien.

Staatsrat Olivier Curty betonte, dass die Inspektoren mit den neuen gerichtspolizeilichen Kompetenzen eine Ad-hoc-Ausbildung durch die Kantonspolizei erhalten. Waffen dürften die Inspektoren zwar keine tragen, aber einen Pfefferspray zur Verteidigung. «Wir wollen keine Parallel-Polizei», betonte Curty.

Im Gesetz ist auch vorgesehen, dass Dritte ein Mandat für Inspektionen ausführen können. Dieses Mandat wird wie bisher vom Baustelleninspektorat wahrgenommen, das aber keine gerichtspolizeilichen Kompetenzen erhält.

Gesetz

Neuerungen bei kantonalem Fonds

Die Revision des Gesetzes über Beschäftigung und den Arbeitsmarkt widmete sich der Schwarzarbeit, aber nicht nur. So sollen arbeitsmarktliche Massnahmen reduziert gewährt werden, um den kantonalen Beschäftigungsfonds wieder in ein finanzielles Gleichgewicht zu bringen. Beschäftigungsprogramme bei nicht gewinnorientierten Institutionen werden demnach gestrichen. Im Verlauf der Zeit wurde ein Verteilschlüssel mit den Gemeinden und dem Staat erstellt, nicht aber mit den Institutionen. Bernadette Hänni (SP, Murten) stellte einen Änderungsantrag, kam aber nicht durch.

uh

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